Huhu leute.
hab da mal ne frage, hab auch schon versucht hier nen beitrag darüber zu finden, aber nichts nützliches gefunden!
also hier meine frage
ich studiere nun im 5 semester bachelor of laws, hab aber noch nicht alle scheine, da ich berufstätig bin und wenig zeit habe, bin aber noch als vollzeitstudent eingeschrieben, was ich aber ab kommenden semester ändern möchte/muss.
die regelstudienzeit im bachelor of laws beträgt 7 semester für vollzeitstudenten. diese werde ich aber auf keinen fall einhalten können.
ist es möglich, über die 7 semester regelstudienzeit hinaus weiter zu studieren? oder wird man exmatrikuliert wenn man bis dahin die bachelor arbeit nicht abgeschlossen hat?!
schon mal vielen lieben dank für eure antworten!
Comments
ChrissiLLB
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View profileja\
nein
Es gibt kein Limit! Ich bin auch voll berufstätig und habe mir (planerisch) vorgenommen, dass (spätestens) mein 46. Geburtstag mein erster mit BoL ist. Du siehst (wenn Du mein Alter kennst, wenn nicht: 40), ich habe um Realismus bemüht, auch ein bischen Puffer eingeplant (Für Semester mit nur einem oder gar keinem Modul). Das ich dabei als TZ eingeschrieben bin, ist unwichtig.
Liebe Grüße
Snoopy20
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View profileVielen lieben dank für die schnelle antwort!
da bin ich jetzt aber beruhigt!!
liebe grüsse.
BothoBull
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View profileDie Überschreitung der Regelstudienzeit dürfte der Klassiker sein, weil es hier viele Berufstätige gibt.
el Felico
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View profileDiese ChrissiLLB zeigt eine gewisse Omnipräsenz im Forum, was aber scheinbar nur Gutes mit sich bringt.
Aber es ist beruhigend zu wissen, dass es keine Exmatrikulation wegen Regelstudienzeitüberschreitung gibt
el Felico
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View profileAnscheinend gut aufgepasst im Verwaltungsrecht.
Ich antworte darauf mal wie jeder, der sich im normalen Leben mit Fachterminologie konfrontiert sieht (ja auch ich habe Juristen in der Familie):
"Das ist mir wurscht!"
Eliza
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View profiledas lernt man nicht im Verwaltungsrecht sondern Deutschunterricht