Unterschied Einrede - Einwendung
Hallo!
Kann mir jemand von euch bitte erklären, was der Unterschied zwischen einer Einrede und einer Einwendung ist?
Die Verjährung ist z.B. sowohl eine Einrede, als auch eine rechtshemmende Einwendung :confused: :confused: ?
Komisch, komisch...
lg
Cira
Comments
Eveline
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View profileUnterschied Einwendung und Einrede
Hi Cira,
Die Einwendung ist vom Richter von Amts wegen zu prüfen.
Die Einrede muss von der Partei erhoben werden.
Beispiele: Geschäftsunfähigkeit nach § 105 I - der Richter darf nicht von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen.
Anspruch verjährt ( z.B. § 214 I) - der Richter muss warten oder der Schuldner sich auf die Einrede beruft.
Gruß
Eveline
sisa
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View profileDie Wirkung von Einreden unterscheidet man noch zwischen dauerhaft (peremptorisch) und zeitweise (dilatorisch), Verjährung z.B. wirkt dauerhaft für die Zukunft; das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB wirkt vorübergehend.
Ausnahme bei den Einreden ist § 320 BGB. Hier hat der BGH entschieden, daß diese Einrede von Amts wegen zu prüfen ist. Eigentlich müßte sie Einwendung heißen, aber das hat den BGH nicht interessiert.
sisa
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View profileIch hab meinen Unsinn korrigiert. Es gilt die Einrede als eine spezielle Form der Einwendung = rechtshemmende Einwendung. Das steht auch so in den Skripten, soweit ich nicht weiß. Ist aber ziemlich verwirrend.
SteffiM
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View profileDazu muss man sagen, dass die Begriffe oftmals nicht klar voneinander abgegrenzt verwendet werden. Auch die Skripte der FeU sprechen mal von der rechtshemmenden Einrede als eine Einwendung. Besser aber, man merkt es sich richtig und zwar so:
Gruß
Steffi