Mir ist schon klar, dass man für Master noch länger studieren muss, und dass man die Fächer noch tiefer bearbeitet, :Daber etwas ist mir trotzdem nicht klar.
Mit Master darf man ja auch keine Rechtsberatung machen .... Also was für Unterschiede hat man nach dem Studium beim Beruf?:confused::confused::confused:
Gruß
Ratik
Comments
metalruebennase
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View profileVielleicht die Möglichkeit, doch noch in eine reglementierten juristischen Beruf zu gelangen. Abgesehen davon ist bringt der Master m.E mehr Reputation.
GrafZahl1
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View profileDer Master qualifiziert für den höheren Beamtendienst, der Bachelor für den gehobenen. Nach dem Master kannst du außerdem -wenn er gut ausgefallen ist- promovieren und Doktor der Rechte (Dr. iur) werden.
Bachelor = Geselle (Baccalaureus)
Master = Meister (Magister)
metalruebennase
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View profileEndlich mal jemand, der das Pferd beim Namen nennt. Der alte Magister war immer mit dem Diplom oder dem ersten Examen von der Wertigkeit her vergleichbar. Bachelor hat es hier nur im Mittelalter gegeben "Baccalaureus". Dies soll ein erster berufsqualifizierender Abschluss sein.
Das mit der Promotion würde ich so nicht unterschreiben. Formal ja, aber es gibt auch andere Wege ohne "Prädikat" zu promovieren und das auch an deutschen Hochschulen.
BYE
Ratik
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View profileWerden denn überhaupt Bachelor of Laws in den Beamtendienst eingestellt? Es gibt doch bestimmt speziell ausgebildete Beamten...?
GrafZahl1
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View profile@ Metal...
Bezüglich der Promotion bezieht es sich auf eine an der FernUni. Dass an anderen Unis auch ohne Prädikat eine Promotion möglich ist, war mir bekannt.
@ Ratik
Üblicherweise ist es so, dass nach dem (Fach-)Abitur Beamtenanwärter ausgebildet werden. Sie studieren dann an staatseigenen FHs und bekommen nach Abschluss einen akademischen Grad verliehen (z.B. Dipl.-Rechtspfleger, Dipl.-Verwaltungswirt) und werden dann in den gehobenen Beamtendienst übernommen. Die Chancen für einen LL.B. bei einer Behörde als Beamter unterzukommen, sind demnach eher schlecht, da sich die Behörden lieber ihre "Eigenprodukte" im Haus behalten, als das Risiko einzugehen, welche von außerhalb -die auch eine anders geartete Ausbildung genossen haben (ohne Berufspraxis; andere Studieninhalte bzw. eine andere Vermittlung derselben, andere Schwerpunkte), einzugehen. Da Behörden immer weniger Beamtenanwärter einstellen, stehen die Chancen also eh schlecht - möglich ist aber eine Einstellung als Angestellter.
Beim LL.M. verhält es sich anders, da im höheren Dienst nicht von den Behörden selbst ausgebildet wird, sondern direkt Uni-Absolventen eingestellt werden.
Die Aussage, der LL.B. und LL.M. qualifizierten zum gehobenen bzw. höheren Dienst sollte auch eher ein Indikator für die [U]Ausbildungsqualität[/U] sein, als dass hier große Chancen bestehen, in den Staatsdienst übernommen zu werden.
BothoBull
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View profile@ GrafZahl1
>Bezüglich der Promotion bezieht es sich auf eine an der FernUni. Dass an anderen Unis auch ohne Prädikat eine Promotion möglich ist, war mir bekannt.
An der FernUni geht das auch. Promotionsordnung §4.
"(2) Von den Notenerfordernissen im Sinne von § 4
Absatz 1 kann auf Antrag der Doktorandin/des
Doktoranden durch Beschluss des Promotionsausschusses
abgewichen werden. Dies gilt
insbesondere dann, wenn die Bewerberin/der
Bewerber auf andere Weise, beispielsweise durch
Seminararbeiten oder Veröffentlichungen, ihre/seine
Qualifikation zurwissenschaftlichen Arbeit
nachgewiesen hat."
metalruebennase
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View profileDies ist ein Passus, wie er in recht vielen Promotionsordnungen steht.
Für eine Promotion ist der LLB aber nicht vorgesehen, was die These, dass der Master im Prinzip die Wertigkeit eines Staatsexamens oder Diplom hat stützt.
Dort sehe ich einen Kritikpunkt an den derzeit diskutierten Modellen, die den Master lediglich als Spezialisierung oder Vertiefung ansehen. Das überzeugt m.E. nicht, denn dann bräuchte es ja keines Masters mehr, wenn der LLB der Regelstudienabschluss wäre.
Das System ist im angelsächsisches Raum einfach anders gewachsen. Dieses in Deutschland zu implementieren setzt ein Umdenken bei denjenigen nach, die entsprechend ausgebildete Kräfte einstellen wollen, egal ob Öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft.
BothoBull
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View profileWillst Du damit etwa behaupten, dass ein LLM an sich ein Prädikat ist? In Deinen anderen Posts schreibst Du nämlich, dass es ohne Prädikat in Hagen nicht geht - und jetzt ziehst Du Dich auf den LLB zurück.
potatoefritz
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View profileDiese Aussage hätte man gelten lassen können, vor dem "Dienstrechtsänderungsgesetz Neu" dessen dritte Lesung im Dezember über die Bühne ging. Hierin ist vorgesehen, dass extern erworbene Abschlüsse (z.B. LL.B. Hagen) den internen Abschlüssen (Dipl. - Irgendwaswirt (FH)) gleichgestellt/anerkannt werden. Generell soll mit diesem Änderungsgesetz der Übertritt aus der Wirtschaft in den Staatsdienst erleichtert werden.
Ratik
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View profileDanke vorerst für Eure Antworten!
Ich habe noch ne andere Frage...
Hat einer von Euch vielleicht auch schon ein Praktikum gemacht (jetzt abgesehen von denen, die arbeiten) Wie siehts beim Praktikum aus? Wird man dann als Postbote rumgeschickt, oder darf man da schon etwas anspruchsvolleres machen?
Überlege mir während des Studiums mal Praktikum zu machen, damit der Einstieg nicht so schwer ist.... Wie stehen die Chancen, als Praktikant angenommen und später evtl. übernommen zu werden?
GrafZahl1
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View profileBewirb dich einfach um ein Praktikum bei Unternehmen in der Rechts\Personalabteilung oder einfach in jeder x-beliebigen Anwaltskanzlei. Dann siehst du, ob es anspruchsvoll ist, oder nicht.
metalruebennase
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View profileEntschuldigung, möglicherweise habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Quark! Ein LLM ist vergleichbar mit Diplom oder Magister. Man kann in anderen Fächern auch nur mit Diplom oder Magister promovieren. Da man das mit LLB nicht kann, bedeutet das, dass der LLM mit Magister und Diplom, respektive Staatsexamen (1.) gleichzusetzen ist.
Nichts anderes habe ich gesagt.
Deine Schlussfolgerungen stellen demnach einen Fehlschluss dar.
Ein Prädikat ist die normale Eingangsvoraussetzung im Hinblick auf die Note. Der LLB ist schon kein Abschluss, der zur Promotion berechtigt.
Ratik
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View profileAb wann kann man sich denn bewerben? Sollte man das Grundstudium beenden oder erst im letzten Semester???
BothoBull
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View profilenein, Du hast gesagt:
Bezüglich der Promotion bezieht es sich auf eine an der FernUni. Dass an anderen Unis auch ohne Prädikat eine Promotion möglich ist, war mir bekannt.
Aber wir sind uns ja eigentlich einig.
GrafZahl1
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View profileIch denke schon, dass man das Grundstudium beenden sollte. Wann man sich bewirbt, bleibt letztlich jedem selbst überlassen. Viel Glück!!
metalruebennase
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View profileWirklich? Ich weiß wohl genau, was ich gesagt habe. Jedenfalls nicht, dass der LLM der Fernuni dem eines Prädikates gleich steht. Die Ebene mit Diplom, Staatsexamen und Magister ist gleich. Das habe ich aber auch schon mal gesagt. Es geht hier um die Titel, nicht die Noten!!!
Den von Dir als kursiv zitierten Post stammt von GrafZahl1. Also bitte mal genau die Posts den Leuten zuordnen.
@ Ratik:
Wenn es Deine Zeit und Lust zulässt, würde ich bereits ab dem 3 Semester mit Praktika beginnen. So habe ich es gemacht und jedes weitere Semester die Ferien wieder beim Anwalt verbracht. Daraus sind Freundschaften entstanden und gute Kontakte, von denen ich heute noch zehren kann.
BYE
Ratik
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View profileDanke für Eure Mühe und Eure Antworten !!!!!
GrafZahl1
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View profile[COLOR=Black]Außerdem wurde mein Zitat, das frecherweise falsch zugeordnet wurde, auch noch falsch interpretiert. Ich wollte damit sagen, dass man an der FernUni nur dann -auf dem "normalen" Wege- promovieren kann, wenn man den LL.M. mit einem Prädikat bestanden hat. [/COLOR]
GrafZahl1
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View profileDie ersten Paar Semester sollte man schon hinter sich haben, bevor man ein Praktikum im Rechtsbereich beginnt, das wollte ich damit sagen.
Schau mal hier, netter Beitrag. [URL="https://www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Sonderausgabe1-2008.pdf"]www.bonner-rechtsjournal.de/fileadmin/pdf/Sonderausgabe1-2008.pdf[/URL]
Ratik
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View profileHabe mir gerade den Bonner-Rechtsjournal durchgelesen....
Habe ich das richtig verstanden dass dort mit netten Worten gesagt wirt, das BoL und MoL Zeitverschwendung ist, und keinen richtigen Abschluss bietet????:eek::eek::eek:
Das ist doch wohl nicht war!!!!:mad
potatoefritz
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View profileDie Rede ist von 2007, die Ansichten von vor 1900 und die Diskussion geht fleissig weiter.
In der Zeit Nr. 5 stand ein schöner Artikel [url=https://www.zeit.de/2009/05/C-Juristenreform?page=all]Jurastudium: Das Ende des Staatsexamens naht | Nachrichten auf ZEIT ONLINE[/url] der sinngemäß endete: Reformvorschläge bis 2011. Dieser wenig ehrgeizige Zeitplan dürfte der letzte Sieg der Bologna-Gegner sein.