ich habe gestern das Kapital über das Urlaubsentgelt bearbeitet. Demnach ist gesetzlich festgelegt, dass das Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden muss.
Jetzt wollte ich mal hören, ob das irgendein Arbeitgeber wirklich schonmal so gehandhabt hat? :rolleyes: Ich habe nun schon für mehrere gearbeitet, aber bisher wars immer so, dass ich einfach mein normales Gehalt zum normalen Auszahlungszeitpunkt weiter bekommen habe.
Ist doch auch ein massiver Verwaltungsaufwand, das teilweise vorher auszuzahlen... oder hab ich irgendwas missverstanden an dem System?
Comments
steffen-jena
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View profileja, das ist auch so!
und auch mien arbeitgeber zahlt zzgl. zum gehalt im monat das urlaubsgeld ende mai, demnach einiges vor der "normalen" urlaubszeit!
juli2512
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View profileich glaube, wonnie meint, dass wenn sie normal ihr geld, sagen wir mal, zu ende des laufenden monats erhält, dann von mir aus 1.7.-31.7. im urlaub ist,dass sie den lohn für juli = urlaubs[U]ent[/U]geld eigentlich schon am 30.6.bekommen müsste. urlaubsgeld ist ja wieder anders. urlaub muss ja nicht jeder zwangsläufig im sommer nehmen.
das ganze geht natürlich so nicht, denn dann hätte man ja (s. beispiel) im juni quasi eine doppelte gehaltszahlung (lohn juni und urlaubsentgelt für juli) und im juli gar keine. macht kein mensch
wonnie
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View profilegenau so wars gemeint juli.
ich hab sowas auch noch nie gehört. wär dann ja irgendwie wie eine art vorschuss...
steffen das urlaubsgeld bekomm ich auch zusätzlich mit dem normalen gehalt, aber eben kein urlaubsentgelt.
wonnie
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View profileHabe im Erfurter Kommentar noch etwas dazu gefunden, nämlich genau das, dass es weit überwiegend von den AGs nicht praktiziert wird. Regelung kann auch nur tarifvertraglich zu Ungunsten des AN abgeändert werden.