Vereinfachungsregel??!!
:hilfe:
Kann mir bitte jemand erklären, wann und ob ich die Vereinfachungsregel bei der Berechnung des Abschreibungsbetrages hernehmen darf und wann nicht??
:aergern: Das kann ich nicht!!!
Jedesmal, wenn ich des rechnen kommt genau das gegenteil raus
:runzel: Bekomme schon Falten auf der Stirn!!
Also, meine Fragen:
1.Wann darf ich Halbjahresbeträge nehmen und wann nicht?
2. Offiziell wurde das doch abgeschafft und nur FU nimmt das noch-oder?
3. Bei Gebäuden nicht, da steht das ja immer genau in der Angabe-richtig??
Bitte helft meinem verwirrten Gehirn auf die Sprünge!!!
Hoppel jetzt nochmal zwei, drei Stunden in die Arbeit und hoffe, dass mir bis dahin jemand die Augen öffnen kann.
Grüße aus Bayern
Anne
Comments
Eveline
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View profileHi Anne,
wenn du degressiv abschreibst und z.B. die Anlage im ersten Halbjahr gekauft wurde darfst du für das ganze Jahr abschreiben. Wurde sie z.B. im Dezember angeschafft noch für ein 1/2 Jahr.(s.h. im 1. Halbjahr für das ganze Jahr abschreiben im 2. Halbjahr angeschafft noch für ein 1/2 Jahr)
Abgeschafft wurde die Vereinfachungsregel nur bei der Steuerbilanz, wir arbeiten aber nach dem HGB.
Bei Gebäuden immer wie in der Aufgabe vorgegeben.
LG
Eveline
TruPlaya
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View profileDer niedrigere Ansatz ist immer degressiv mit Vereinfachungsregel. Der höhere Ansatz linear monatsgenau.
tru
Annamirl
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View profiledankescho :dankescho :dankescho :dankescho :dankescho
Viel Glück bei den Prüfungen!!!