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Verhältnis Mord - Totschlag

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Verhältnis Mord - Totschlag

Hallo Leute,

mal ne Frage zur Prüfung von Mord und Totschlag: Müssen wir Mord als Qualifikation von Totschlag prüfen oder handelt es sich um zwei selbstständige Straftaten? M.E. ist das Skript hier nicht ganz eindeutig. Die RS. sieht ja in §211 StGB eine selbstständige Straftat...

Was meint Ihr?

Viel Glück bei den Klausuren...

Nadine

Comments

Das kannst Du Dir im Prinzip aussuchen! Für welche Meinung sprechen denn Deines Erachtens die besseren Argumente?

Folgst Du der Lehre, lautete Deine Überschrift:

A könnte sich strafbar gemacht haben wegen Mordes gem. §§ 211, 212 StGB (wenn Du 211 als Quali in einem Rutsch mit prüfen willst).

Folgst Du der Rspr, lautete er:

A könnte sich strafbar gemacht haben gem. § 211 StGB.


So wird im Obersatz schon deutlich, welcher Meinung Du folgst. Problematisch wird das Ganze ohnehin erst, wenn es um etwaige besondere persönliche Merkmale iSd 28 StGB geht, ansonsten hat das sowieso keinerlei Konsequenzen.


Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen,

Flops


P.S.: Ich empfinde die Aurgumente der Lehre im Übrigen als stichhaltiger.

Mord ... Totschlag ... kommt bei Euch nicht dran ...
hatten wir letztes Semester ...

Ich rechne mit nem Vermögensdelikt.

Wie wäre es mit Betrug?

Gruß

Sandra

Also ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es nicht rankommt. Denn gerade mit Mord/Totschlag kann man viele Schwerpunkte aus dem allgemeinen Teil reinbringen. (z.B Kausalität, Irrtümer, Vorsatztheorien) und das wurde alles in den Skripten besprochen. Ich vermute zwar auch, dass eher Vermögensdelikte gefragt sind. Aber ich lerne trotzdem alles!
Liebe Grüße Jeannette