Skip to content
xenforo

Verwirrung bzg. Praktika

Content

Comments

MollyleiN,

Soweit ich weiß kannst Du die Praxis-Module auch wie "normale" Module belegen.

Lg, Andra

also du kannst die Praxismodule auch ohne Praxisbezug belegen. Das hab ich dieses Semester auch gemacht mit L2.
LG
Janine

Im Studiengang ist nur ein Modul mit Praxisbezug zu bearbeiten, die anderen Module schließt Du mit einer normalen HA, mündlichen Prüfung oder Klausur ab.

Der Unterschied zur gewöhnlichen HA ist ja, dass Du beim Praxismodul auch einen Praxisbericht abliefern musst, in dem Du beschreibst, was Du gemacht hast und auch einen Ausblick auf die HA gibst. Danach folgt die eigentliche HA.

MollyleiN wrote:

d.h. ich kann meine HA im modul w1 schreiben, und p3 ganz normal belegen? obwohl ich philo als fachschwerpunkt nehmen werde ?

Soweit ich weiß, muss man Praxis im Fachschwerpunkt machen. Aber W1 bildet da glaube ich eine Ausnahme.

Man muss nicht im Fachschwerpunkt das Praktikum machen, es wird aber gerne gesehen.
Denn je nach Kurswahl kann die Entscheidung ja erst mit dem letzten Semester fallen.

Irgendwie hatte ich gerade bei den Philosophen den Eindruck des "es wird gerne gesehen". So wie die uns erklärt haben, wie großzügig man das Praktikum auslegen kann - da haben sie sich tatsächlich eine gute Viertelstunde lang gegenseitig mit guten Ideen beworfen, was man nicht alles analysieren könnte - von der technischen Bedienungsanleitung bis hin zum Kriminalroman...
(dumm nur, dass ich mit Fotobüchern arbeite, und die sind sowas von unphilosophisch, was soll ich aus den Bilduntertitelnvon "Tante Gittes 60. Geburtstag" schon rauskitzeln? )

Es wird spannend werden - wie gesagt, die Profs haben so viele gute Ideen dazu, dass sie sie sogar kostenlos an Interessenten abgeben (und fragen kostet nichts, echt!)

papagorilla wrote:


Es wird spannend werden - wie gesagt, die Profs haben so viele gute Ideen dazu, dass sie sie sogar kostenlos an Interessenten abgeben (und fragen kostet nichts, echt!)

Wo kann man denn an diesen tollen Ideen teilhaben? Gibt`s dazu Talkrunden, in denen Du so gern mal zu Gast wärst? (habe ich gerade im anderen Fred gelesen) :D

LG
Lucky
:winke

Ja klar. Nennen sich Einführungsveranstaltung ;) (Nicht die in den Studienzentreun, sondern die rein für P1/2 )
Ich empfehle sie eh ständig. die sind nicht nur extrem klausurrelevant, sondern auch durch die Anwesenheit = Vorstellungsrunde = Fragestunde der Profs. sehr bildend.

Ja, die ist schon eingeplant, leider kann man sich noch nicht anmelden.

Berufstätigkeit als Praktikum

Ich würde hier gerne noch eine Frage anschließen:

Meine berufliche Tätigkeit wird mir als Praktikum anerkannt. (Das wurde mir bereits durch den fachbereich bestätigt.)
So, nun steht in der Studienordnung für Literaturwissenschaft (mein geplanter Fachschwerpunkt), dass ich bis zu einem bestimmten Termin in einem Semester ein Praktikum nachweisen muss.
Beispiel: Würde ich L2 als Praxismodul belegen müßte ich glaube ich bis zum 15.06. das Praktikum nachweisen.
Wie sieht das bei einer anerkannten berufstätigkeit aus?
Benötigen die dann eine Bestätigung meines Chefs?

Dann soll man ja einen Praktikumsbericht schreiben, der sich auf die Inhalte des Praktikums bezieht. Sollte ich dann im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit ein bestimmtes Projekt bearbeiten oder greife ich einfach einen Aspekt meiner täglichen Arbeit heraus und stelle ihn in einen Kontext zu dem gewählten Thema?

Ich bin in dieser Hinsicht immer noch ein bißchen verwirrt.
Kann mir jemand helfen?

Danke schon mal im Voraus!

Bücherschnecke

Also ich nehme mal an, dass das wohl von der Richtung des Praktikumsberichts abhängt. Wir Philos müssen zB über einen Text aus dem Praktikum philosophieren (und wenns eine technische Bedienungsanleitung ist).
Ich nehme mal an, da wirds in jedem Praxismodul eine entsprechende Vorgabe geben. Und es gibt auf jeden Fall zuständige ProfessorInnen, die man fragen kann ;)

Jedenfalls wird wohl kein typischer Praktikumsbericht wie aus Schulzeiten sein.

Bücherschnecke wrote:

Meine berufliche Tätigkeit wird mir als Praktikum anerkannt. (Das wurde mir bereits durch den fachbereich bestätigt.)
So, nun steht in der Studienordnung für Literaturwissenschaft (mein geplanter Fachschwerpunkt), dass ich bis zu einem bestimmten Termin in einem Semester ein Praktikum nachweisen muss.

Wenn es der Fachbereich schon genehmigt hat, ohne dass Du was vorlegen musstest, ist das eigentlich schon erledigt. So war es zumindest bei mir.\

Bücherschnecke wrote:

Beispiel: Würde ich L2 als Praxismodul belegen müßte ich glaube ich bis zum 15.06. das Praktikum nachweisen.

Das ist richtig. Der Bericht muss auf zwei, drei Seiten enthalten, was Du gemacht hast, dann sollte ein Ausblick auf die zu erstellende HA folgen und eine Literaturliste beigefügt sein.\

Bücherschnecke wrote:

Dann soll man ja einen Praktikumsbericht schreiben, der sich auf die Inhalte des Praktikums bezieht. Sollte ich dann im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit ein bestimmtes Projekt bearbeiten oder greife ich einfach einen Aspekt meiner täglichen Arbeit heraus und stelle ihn in einen Kontext zu dem gewählten Thema?

Das bleibt Dir überlassen. Das Thema muss halt einen Bezug zu den Inhalten der Kurse haben, die Du mit der Tätigkeit verbindest.