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Vokabeldatenbank Latein-Deutsch

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Vokabeldatenbank Latein-Deutsch

Aus aktuellem Anlass und auf Benedikts Vorschlag hin, könnten wir hier mal eine Datenbank "Latein-Deutsch" entwickeln.
Wer eine lateinische Bezeichnung inkl. deutscher Übersetzung/Erklärung hat (aus dem Bereich Jura ;)), her damit!

Steffi

Comments

ex tunc = rückwirkend, d.h. auch für die Vergangenheit wirkend

ex nunc = von jetzt ab, d.h. mit Wirkung für die Zukunft

Falsa demonstratio non nocet = [U]wörtlich:[/U] "eine unrichige Bezeichnung schadet nicht"
[U]sinngemäß:[/U] Das tatsächliche übereinstimmende Verständnis der Parteien gilt auch dann, wenn sie eine falsche, d.h. vom tatsächlichen Verständnis abweichende Bezeichnung gewählt haben (vgl. § 133 BGB).

Übersetzungshilfe findet sich auch hier: [url]https://www.rechtswoerterbuch.de/rw/start.asp[/url]

Falsus procurator = Vertreter ohne Vertretungsmacht (geregelt in §§ 177-179 BGB)

Invitatio ad offerendum: Einladung, Vertragsanträge zu unterbreiten

In dubio pro reo: Im Zweifel für den Angeklagten

Weitere folgen, muss nur meine Übersicht rauskramen....

nullum crimen, nulla poena sine lege = strafrechtlicher Gesetzlichkeitsgrundsatz: kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetze

Bitte nicht böse sein, weil dass hier nicht so recht hinein passt.
Ein Satz, der vom Lateinunterricht haften geblieben ist, lautet:
Vinum bonum dorus donum.
(Guter Wein ist ein Geschenk der Götter)

Pacta sunt servanda = Veträge sind einzuhalten.

siehe auch hier:

[URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda"]https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda[/URL]

Gute Idee, diese Datenbank. Habe konkret keinen Beitrag vorzuweisen, möchte aber freiwillig Werbung für einen Vokabeltrainer: [URL="https://www.vokabeln.de"]www.vokabeln.de[/URL].
Schaut mal dort nach; ein echter Pluspunkt ist die rege Beteiligung der User. Vielleicht kann man ja mal jemand (ich mache den Vorschlag, ich muss ihn deshalb nicht ausführen ;) ) eine Latein-Datenbank aufbauen.

offerta ad incertas personas = Angebot an unbestimmte Personen

Reines Latein

Und hier noch ein reines Latein- WB.
Viele zusammengesetzte Begriffe erhellen sich dann automatisch.

[URL="https://wernersindex.de/lv.htm"]https://wernersindex.de/lv.htm[/URL]

Ansonsten noch viel zu komplettieren:

[URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht"]https://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht[/URL]

Gruß, So.

Ein, in meinen Augen, nahezu komplettes Werk an lateinischen Wendungen und auch aller anderen rechtsrelevanten Begriffe und Schlagwörter

[URL="https://www.lexexakt.de/reindex.php"]https://www.lexexakt.de/reindex.php[/URL]


Nicht nur für Nicht-Lateiner! Wer tiefer in die Materie einsteigen will, sollte vor allem viel Asterix lesen! :cool

Danke Euch allen für Eure Link-Tipps! :)

Vielleicht wäre es aber nicht verkehrt, die Begriffe, die von der FeU in den Jura-Modulen verwendet werden, trotzdem hier zu sammeln. Wir wollen ja hier nicht zum Lateiner werden ;), aber die grundlegenden Rechtsbegriffe sind schon von Bedeutung...
Also, habt Ihr noch was zu bieten? :D

Gruß
Steffi

Wär im Grunde kein Problem, die lateinischen Floskeln mittels copy & paste von anderen Seiten hier reinzusetzen. Jedoch denke ich, dass es doch am Einfachsten wäre, sich ne Seite zu bookmarken, wo das alles schonmal aufbereitet ist und das sogar in alphabetischer Reihenfolge. Sonst wächst der Thread hier auf irgendwann 15 oder mehr Seiten an; alles durcheinander und höchstwahrscheinlich nicht annähernd komplett. In der Zeit, in der ich dann alles durchgelesen hab, hab ichs wohl auch schon ergoogelt oder auf ner anderen Seite einfacher gefunden.

( Just my 2 cents - nicht missverstehen biddeschön :rolleyes: )

Lateinisch - Deutsch

da mihi factum, dabo tibi jus ((vgl.: "jura novit curia")

gib mir die Fakten (den Tatbestand), ich gebbe dir das Recht...

Gruß
Norbert

Deutsch - Lateinisch

niemand wird über sein können hinaus verpflichtet

ultra posse (/vires) nemo obligatur


VG
Norbert

Deutsch - Lateinisch

niemand kann mehr Rechte auf einen anderen übertragen als er selber hat...

nemo plus juris ad alium transferre potest, quam ipse habet...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

do ut des ...

ich gebe, damit du gibst (Gegenseitigkeit von Verträgen)


VG
norbert

Lateinisch - Deutsch

in praeteritum non vivitur...

für die Vergasngenheit lebt man nicht (vgl. § 1613 BGB)

VG

Norbert

Lateinisch - Deutsch

lex dubia non obligat...

ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht...
\

VG

Norbert

Lateinisch - Deutsch

mater semper certa est; pater est; quem nuem nuptiae demonstrant...

die Mutter ist immer gewiß; Vater ist der, den die Ehe als solchen ausweist...



VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

nemo tenetur seipsum procedere / accusare ...

niemand ist verpflichtet, sich selbst zu verraten / anzuklagen ...


VG

Norbert

Lateinisch - Deutsch

non ex regula jus sumatur, sed ex jure,
quod est regula fiat ...

nicht aus Regeln ergibt sich das Gesetz, sondern umgekehrt...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

lex posterior derogat legi priori ...

späteres /jüngeres RECHT hebt früheres / älteres RECHT auf...

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

singuli solidum debent, unum debent omnes...

die einzelnen schulden das Ganze, alle schulden nur einmal (Gesamtschuld) ....

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

ultra posse (/vires) nemo obligatur...

niemand wird über sein können hinaus verpflichtet...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

volenti non fit injuria...

dem Willigen (dem Einwilligenden) geschiet kein Unrecht (vgl. § 39 ZPO )

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

reformatio in pejus judici appellato non licet...

die Rechtsmittelinstanz darf nicht zu Lasten des Anfechtenden ändern....

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

nullum crimen sine lege...

kein Verbrechen ohne Gesetz...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

pacta sunt servanda...

Verträge sind einzuhalten...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

dolo facit (/agit), qui petit, quod statim redditurus est...

arglistig handelt, wer fordert, was sofort zurückzugeben ist...

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

falsa demonstratio non nocet...

eine falsche Bezeichnung schadet nicht...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

in dubio melior est condito possidentis...

im Zweifel verdient der Besitzer den Vorzug....

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

in dubio pro reo indicandum est...

im Zweifel ist zu gunsten des Angeklagten zu entscheiden...

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

judex non calculat...

der Richter rechnet nicht...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

jura novit curia (vgl. "da mihi factum, dabo tibi jus")


das Gericht kennt das Gesetz...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

lex specialis derogat legi generali...


das speziellere Gesetz hebt das generelle auf ...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

lex superior derogat legi inferiori...

das höhere (/höherrangige) Gesetz hebt das geringer (/niederrangige) auf...

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

minima non curat praetor...

das Gericht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten...

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

ne bis in idem crimen judicetur....
es darf nicht zweimal wegen desselben Verbrechens geurteilt werden...



VG
Norbert

Lateinisch- Deutsch

ne ultra petita (scilicet judex eat)...

der Richter darf nicht über das Verlangte hinausgehen...



VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

nemo plus juris ad alium transferre potest,
quam ipse habet...

niemand kann mehr Rechte auf einen anderen Übertragen als er selber hat...


VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

nemo testis in propria causa...

niemand kann Zeuge in eigener Sache sein...

VG
Norbert

Lateinisch - Deutsch

nulla poena sine culpa...

keine Strafe ohne Schuld....


Viele Grüße
Norbert

Lateinisch - Deutsch

nulla poena sine lege....

keine Strafe ohne Gesetz...


Viele Grüße
Norbert

Lateinisch - Deutsch

venire contra factum proprium nemini licet ...
(vgl. " protestatio facto contraria non valet")

niemand darf sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen....

Viele Grüße
Norbert

Lateinisch - Deutsch

protestatio facto contraria non valet ...
(vgl. "venire contra factum proprium nemini licet")

die im Widerspruch zum Handeln stehende Verwahrung gilt nicht...

Viele Grüße
Norbert

Sunseeker wrote:

Wär im Grunde kein Problem, die lateinischen Floskeln mittels copy & paste von anderen Seiten hier reinzusetzen. Jedoch denke ich, dass es doch am Einfachsten wäre, sich ne Seite zu bookmarken, wo das alles schonmal aufbereitet ist und das sogar in alphabetischer Reihenfolge. Sonst wächst der Thread hier auf irgendwann 15 oder mehr Seiten an; alles durcheinander und höchstwahrscheinlich nicht annähernd komplett. In der Zeit, in der ich dann alles durchgelesen hab, hab ichs wohl auch schon ergoogelt oder auf ner anderen Seite einfacher gefunden.

( Just my 2 cents - nicht missverstehen biddeschön :rolleyes: )


Es geht ja gerade darum hier Floskeln und Begriffe zu sammeln, die die Fernuni in ihren Skripten verwendet und deren Verwendung bei Prüfungen erwartet wird.

Sollte das zu unübersichtlich sein, gibt es einen ganz einfachen Trick: einfach das Thema nach dem Begriff durchsuchen lassen.

Benedikt und Mitstreiter,

das Lateinisch - Deutsch in den BoL-Skripten würde sich meines Erachtens für das/ein Lernkartensystem anbieten. Hier ist doch so etwas in Vorbereitung. Oder ist es schon verfügbar und nur in der Masse hier untergegangen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn man das hierfür nutzen und so die lateinischen Fachausdrücke mit ihrer deutschen Übersetzung (auswendig) lernen könnte.

Was haltet Ihr davon?

Herzliche Grüße
Dieter

Tertium non datur.

tertium non datur / Satz vom ausgeschlossenen Dritten


\

Tertium non datur ist ein lateinischer Ausdruck aus dem Bereich der Logik, der wörtlich "ein Drittes gibt es nicht" bedeutet. Tertium non datur ist die traditionelle Bezeichnung für den Satz vom ausgeschlossenen Dritten, der von Aristoteles in der Metaphysik so formuliert wurde:[INDENT]Soviel sei nun darüber gesagt, daß die Meinung, entgegengesetzte Aussagen seien nicht zugleich wahr, die sicherste von allen ist; [...] Da es aber unmöglich ist, über ein und dasselbe zugleich Widersprechendes mit Wahrheit auszusagen, ist es offenbar, daß nicht ein und demselben zugleich Gegenteiliges zukommen kann. [...] Wenn es also unmöglich ist, etwas mit Wahrheit gleichzeitig zu bejahen und zu verneinen, so ist es auch unmöglich, daß Gegenteiliges zugleich demselben zukomme, es sei denn, daß entweder beide Gegenteile nur in gewisser Beschränkung zukommen oder das eine nur in gewisser Beschränkung, das andere aber schlechthin. Und doch ist es nicht möglich, daß ein Mittleres zwischen den beiden Gliedern des Widerspruches gibbt, sondern man muß eben eines on beiden etweder bejahen oder verneinen. (Aristoteles, [I]Metaphysik[/I] 1011b13ff.)

\

[/INDENT]Der Satz vom ausgeschlossenen Dritten ist mithin ein logisches Axiom, dem zufolge einer Entität eine Eigenschaft entweder zukommt oder nicht zukommt. Eine dritte Alternative wird als unmöglich betrachtet. Der Satz basiert auf dem sog. Bivalenz-, d.i. Zweiwertigkeitsprinzip, nach dem alle Sätze entweder falsch oder wahr sind. [COLOR=black]Aussagenlogisch[/COLOR] formalisiert lässt sich der Satz durch die Formel
[COLOR=black]¬[/COLOR](p [COLOR=black]∧ [/COLOR][COLOR=black]¬[/COLOR]p) ausdrücken. (D.h. es ist nicht wahr, dass die [COLOR=black]Konjunktion (∧) [/COLOR]der Proposition p und ihrer [COLOR=black]Negation[/COLOR] [COLOR=black]¬[/COLOR]p wahr ist.)

:eek:


Ergänzung: Ein Forumsbesucher hat mich darauf aufmerksam machen, daß Aristoteles noch keine Kenntnis vom Welle-Teilchen-Dualismus elektromagnetischer Wellen hatte - in der Tat ein möglicher Ausnahmefall vom Grundsatz "tertium non datur". Vielleicht liegt dort aber das Problem auch einfach darin, daß die Naturwissenschaft das Geheimnis, das hinter der Natur des Lichts steckt, bisher noch nicht vollständig lüften konnte - bzw. gibt es auch Theorien, beispielsweise der Quantenmechanik, die den scheinbaren Widerspruch aufzulösen vermögen - womit Aristoteles dann doch wieder Recht haben würde :)

Diskussionen hierzu bitte ich jedoch, in einem entsprechenden naturwissenschaftlichen Forum zu führen ...

studjur wrote:

Ergänzung: Ein hartnäckiger Forumsbesucher, der sich allerdings nur anonym äußert (und etwas unflätig), möchte uns darauf aufmerksam machen, daß Aristoteles noch keine Kenntnis vom Welle-Teilchen-Dualismus elektromagnetischer Wellen hatte - in der Tat ein möglicher Ausnahmefall vom Grundsatz "tertium non datur". Vielleicht liegt dort aber das Problem auch einfach darin, daß die Naturwissenschaft das Geheimnis, das hinter der Natur des Lichts steckt, bisher noch nicht vollständig lüften konnte - bzw. gibt es auch Theorien, beispielsweise der Quantenmechanik, die den scheinbaren Widerspruch aufzulösen vermögen - womit Aristoteles dann doch wieder Recht haben würde :)

Diskussionen hierzu bitte ich jedoch, in einem entsprechenden naturwissenschaftlichen Forum zu führen ...

Wodurch bewiesen ist, wie wenig Ahnung sie von dem Thema haben und wie sehr Sie in Ihren eindimensionalen Gedankengängen verhaftet sind. Sonst hätten Sie den Hinweis zum Nachdenken genutzt.

Übrigens sollten Sie Ihren Beitrag dann in den Philosophie-Bereich verlagern.

Ist das jetzt die neue Art des Diskutierens hier in diesem Forum? Man löscht sachliche Beiträge und editiert dann die Beiträge, auf die sie sich bezogen haben? Das wird aber dann recht durcheinander. :D

Übrigens würde ich gern wissen, was am Welle-Teilchen-Dualismus "unflätig" ist????

Sag mal:

warum wiederholst Du dich ständig?:confused

SamiraSarah wrote:

Sag mal:

warum wiederholst Du dich ständig?:confused:

Hallo,

dieser Typ ist leider sehr anstrengend, er scheint sich seit kurzem ständig unter immer wieder wechselnden Namen hier anzumelden und vermüllt das gesamte Forum mit niveaulosen Beiträgen - auf der anderen Seite scheint ein verzweifelter Webmaster zu sitzen, der diese Beiträge dann ständig wieder löschen muß.

Mein Ratschlag ist, ihn einfach zu ignorieren - außer man möchte sich daran amüsieren oder riskieren, unglaublich unflätige private Nachrichten zu erhalten.

Schöne Grüße, Markus

studjur wrote:

Hallo,

dieser Typ ist leider sehr anstrengend, er scheint sich seit kurzem ständig unter immer wieder wechselnden Namen hier anzumelden und vermüllt das gesamte Forum mit niveaulosen Beiträgen - auf der anderen Seite scheint ein verzweifelter Webmaster zu sitzen, der diese Beiträge dann ständig wieder löschen muß.

Mein Ratschlag ist, ihn einfach zu ignorieren - außer man möchte sich daran amüsieren oder riskieren, unglaublich unflätige private Nachrichten zu erhalten.

Schöne Grüße, Markus

Soweit ich mich erinnere, habe ich Ihnen noch nie eine private Nachricht gesendet. Mit würde auch kein Grund einfallen, Ihnen derartige Nachrichten zu senden.

Des Weiteren würde ich Sie bitten, hier keine weitere üble Nachrede zu betreiben, da dies mein einziges Konto ist.

@|_|$7!|\| wrote:

Wodurch bewiesen ist, wie wenig Ahnung sie von dem Thema haben und wie sehr Sie in Ihren eindimensionalen Gedankengängen verhaftet sind. Sonst hätten Sie den Hinweis zum Nachdenken genutzt.

Übrigens sollten Sie Ihren Beitrag dann in den Philosophie-Bereich verlagern.

Ist das jetzt die neue Art des Diskutierens hier in diesem Forum? Man löscht sachliche Beiträge und editiert dann die Beiträge, auf die sie sich bezogen haben? Das wird aber dann recht durcheinander. :D

Übrigens würde ich gern wissen, was am Welle-Teilchen-Dualismus "unflätig" ist????


Ihre Beiträge werden nicht gelöscht, weil sie so sachlich wären, sondern weil Sie massiv gegen die Forumsregeln verstoßen.

Bitte hören Sie endlich auf, diese Internetseite hier zu sabotieren.

studjur wrote:

Ihre Beiträge werden nicht gelöscht, weil sie so sachlich wären, sondern weil Sie massiv gegen die Forumsregeln verstoßen.


Ich verstoße gegen keine Regeln.

Offenbar haben Sie erhebliche Probleme damit, sich mit sachlichen Beiträgen auseinanderzusetzen und betrachten diese als persönlichen Angriff.

Sie sollten Ihre Beleidigungen mal überdenken.

Schlimm solche User.

edit: Studjur, da Sie ja gerade das Forum nach meinen Beiträgen durchsuchen, zeigen Sie mir bitte mal, wo ich gegen irgendwelche Regeln verstoße.

Ich weiß nicht, wer Sie sind, aber Sie sollten aufhören, unbescholtene User zu belästigen.

Kann jemand die absurderen Teile dieser "Diskussion" wieder löschen ? Das ist ja wirklich lästig ...

studjur wrote:

Kann jemand die absurderen Teile dieser "Diskussion" wieder löschen ? Das ist ja wirklich lästig ...

Ist das Ihre Art der Argumentation?

Hören Sie bitte auf, hier so eine negative Stimmung zu verbreiten. Es ist bald Weihnachten, denken Sie mal daran. Meine Güte.

studjur wrote:

Kann jemand die absurderen Teile dieser "Diskussion" wieder löschen ? Das ist ja wirklich lästig ...


Ich habe aufgrund der Übersichtlichkeit & Lesbarkeit 3 Beiträge des Vierfachpostings gelöscht.
Weitere Beiträge stehen derzeit nicht zur Löschung an, da kein Verstoss gegen die Forenregeln besteht.

"Absurd" ist relativ ;)

MfG
Yara für den Studienservice

Yara wrote:

Ich habe aufgrund der Übersichtlichkeit & Lesbarkeit 3 Beiträge des Vierfachpostings gelöscht.
Weitere Beiträge stehen derzeit nicht zur Löschung an, da kein Verstoss gegen die Forenregeln besteht.

"Absurd" ist relativ ;)

MfG
Yara für den Studienservice

Mal ne technische Frage: Wieso macht ihr das nicht im Karteikartensystem. Wäre doch zum Lernen auch viel praktischer. :confused

Vielleicht sollten dazu erst ein Mal genug Begriffe hier gepostet werden, dann wäre das sicherlich überlegenswert. Andererseits standen hier ja auch schon Diskussionen an, das Ganze eher als "Lexikon" zu gestalten, alphabethisch.
Letztlich ist es zunächst mal eine nützliche Sammlung gängiger lat. Fachbegriffe im Bereich Jura.

Danke für Deinen Tipp, Du da oben, dessen Zeichenfolge ich nun nicht tippen will

Yara wrote:

VAndererseits standen hier ja auch schon Diskussionen an, das Ganze eher als "Lexikon" zu gestalten, alphabethisch.


Ähm...in der Praxis sieht das dann so aus, dass diejenigen, die einen Fachbegriff zu "A" posten müssen nicht mehr berücksichtigt werden können, weil das Forum schon bei "B" ist. :D

Ein Forum, das chronologisch sortiert ist, stets alphabetisch zu ordnen, ist Gott sei Dank nicht mein Job. :D

Möglicherweise hat man auch gar nicht an die Karteikarten gedacht. :p

edit: Doch, Dieter hats schon erwähnt. Ziehe meine Zunge zurück.

Ggf. müsste man die einzelnen Beiträge trennen und eine ähnliche Struktur anlegen wie [URL="#?f=216"]hier[/URL].
Aber das lohnt erst, wenn es wirklich unübersichtlich wird. Und das wird es, wenn wir hier weiter Querpostings setzen

Yara wrote:

Ggf. müsste man die einzelnen Beiträge trennen und eine ähnliche Struktur anlegen wie [URL="#?f=216"]hier[/URL].
Aber das lohnt erst, wenn es wirklich unübersichtlich wird. Und das wird es, wenn wir hier weiter Querpostings setzen :D

Heißt das, dass ich weiterposten soll? Ich bin unschlüssig.

@|_|$7!|\| wrote:

Heißt das, dass ich weiterposten soll? Ich bin unschlüssig. :D


Für diese Entscheidung rate ich Dir:
Wirf nen Würfel und sprich: "Alea iacta est" und übersetzt das ins Deutsche - dann passt es hier her

Yara wrote:

Für diese Entscheidung rate ich Dir:
Wirf nen Würfel und sprich: "Alea iacta est" und übersetzt das ins Deutsche - dann passt es hier her :D

nec aspera terrent

actus contrarius

[U]actus contrarius:[/U]

Rechtshandlung, die die Wirkungen einer früheren Rechtshandlung wieder aufheben soll.

Das BGB fordert z.B. in § 171 II einen actus contrarius.

dolo petit

Dolo petit, qui petit, quod statim redditurus est.

Mit Arglist begehrt, wer begehrt, was er umgehend zurück gewähren muss.

Kommt i.Z.m. § 242 vor.

Beispiel:

Zwischen A und C bestand eine schuldrechtliche Verpflichtung. B löste diese Verpflichtung im Namen des A bei C ein, ohne dafür Vertretungsmacht zu besitzen. Später meint A, er habe aus dem Vertreterhandeln mit Verweis auf § 177 BGB nicht selbst Vertragspartner werden können und verweigert die Genehmigung.

C kann hier nach § 242 die sog. dolo-petit-Einrede geltend machen. Im Ergebnis wurde A hier ausnahmsweise durch den Vetragsschluß des Vertreters ohne Vertretungsmacht gegen seinen Willen und gegen § 177 selbst Vertragspartei.

pdf anbei !

kleiner Link!

wegen Freischaltung getrennt vom oberen Posting!

[URL="https://www.imperiumromanum.com/sprache/sentenzen/sentenzen_index.htm"]https://www.imperiumromanum.com/sprache/sentenzen/sentenzen_index.htm[/URL]

[URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht"]Link zum Juralatein bei Wikipedia[/URL]

[URL="https://www.zap-verlag.de/extern/latr.asp"]und zum ZAP Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis GmbH[/URL] & Co.

[URL="https://www.muenster.de/~lucas/jura/Latein.pdf"]Paßt gut zu dieser Diskussion - von einem Dr. jur.[/URL]

Und für Kenner:

Cum de novo iure, quod inveterato usu non adhuc stabilitum est, dubitatio emergat, necessaria est tam suggestio iudicantis quam sententiae principalis auctoritas.

Markus, du alter Lateiner! :D
Wo bleibt denn die Übersetzung, schließlich ist das hier ´ne Vokabeldatenbank, kein Rätselabenteuer! :p

Gruß
Steffi

SteffiM wrote:

Markus, du alter Lateiner! :D
Wo bleibt denn die Übersetzung, schließlich ist das hier ´ne Vokabeldatenbank, kein Rätselabenteuer! :p

Gruß
Steffi

Wat denn - Du kannst das nicht simultan übersetzen ?

studjur wrote:

Wat denn - Du kannst das nicht simultan übersetzen ? :D

Ich auch nicht - gib mir bitte etwas Zeit :cool

singularia non sunt extendenda sine necessitate

sinngemäß: Eine Ausnahmevorschrift - etwa § 118 BGB - sollte grundsätzlich eng ausgelegt und allenfalls in einem der Ausnahmesituation vergleichbaren Fall herangezogen werden.

wörtlich in etwa: Ausnahmen sind nicht ohne Notwendigkeit auszuweiten.

finde eure idee klasse und möchte nun auch meinen beitrag dazu leisten:

actio pro socio
klage eines einzelnen gesellschafters im eigenen namen gegen einen anderen einzelnen gesellschafter auf leistung an die gesellschaft

aliud
etwas anderes (relevant bei falschlieferung)

a posteriori
im nachhinein

a priori
im vornherein

argumentum a maiore ad minus
erst- recht- schluss vom größeren auf das geringere

argumentum a minore ad maius
erst- recht- schluss vom geringeren auf das größere

argumentum e contrario

umkehrschluss

brevi manu traditio
übergabe kurzer hand, vgl. § 929 Seite 1

causa
rechtsgrund; rechtsgeschäft

cessio legis
gesetzl. forderungsübergang
(im gegensatz zum rechtsgeschäftl. forderungsübergang -> abtretung)

(stellvertretendes) *commodum* ersatzanspruch, ersatzvorteil

condictio
anspruch aus ungerechtfertigter bereicherung

conditio
bedingung

*conditio sine qua non* bedingungstherorie; wörtl.: bedingung "ohne die nicht"; -> Äquivalenztheorie

contra legem
gegen das gesetz

culpa in contrahendo
verschulden bei vertragsschluss

de facto
den tatsachen nach

de iure
dem recht nach

de lege ferenda
nach zukünftig (wünschenswertem), zu erlassendem recht

de lege lata
nach geltendem recht

diligentia quam in suis
sorgfalt wie in eigener angelegenheit (vgl. § 277 BGB)

dolo facit, qui petit quod statim rediturus est
arglistig handelt, wer begehrt, was er sofort wieder zurückgeben muss
(begründet u.a. einreden des rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB)

essentialia negotii
wesensbestandteile eines vertrages

ex ante
aus damaliger sicht; gegensatz zu ex post

ex post
betrachtung im nachhinein; gegesatz zu ex ante

*exculpation* entlastung, entschuldigung

*lex specialis* spezialvorschrift

lex generalis
allg. vorschrift

obligatio
verpflichtung

pactum de non petendo
abrede, den schuldner wegen einer bestehenden schuld nicht in anspruch zu nehmen

prima facie
nach dem ersten anschein (bei beweisfragen)

protestatio facto contraria
ein erklärender vorbehalt ist unwirksam, wenn er gegen die bedeutung eines eindeutigen verhaltens verstößt
(z.b. betreten eines öffentl. verkehrsmittels beinhaltet notwendig abschluss eines beförderungsvertrages; der entgegenstehende wille ist unbeachtlich)

ratio legis
sinn des gesetzes (bei auslegung)

species
bestimmte einzelsache (im gegensatz zur gattung)

*venire contra factum proprium* zuwiderhandlung gegen das eigene frühere verhalten
(kann einrede des rechtsmissbrauches gem. § 242 BGB begründen)

aberratio ictus
fehlgehen der tat

animus auctoris
täterwille

animus socii
gehilfenwille

dolus (directus)
vorsatz (strafrechtl.); arglist (zivilrechtl.)

dolus eventualis
bedingter vorsatz; abzugrenzen von bewusster fahrlässigkeit

error
irrtum

error in persona
irrtum über eine person

error in obiecto
irrtum über eine sache

furtum
diebstahl

furtum usus
gebrauchsanmaßung

ne bis in idem
wörtl. nicht zweimal in der selben sache = keine 2. anklage bzw. verurteilung in der selben angelegenheit (strafklageverbrauch)

so, dann mal viel spaß beim büffeln.....

Ich habe ein paar Begriffe in unsere [URL="https://www.studienservice.de/showpost.php?p=353478"]Karteikarten Jurabegriffe Latein / Deutsch[/URL] gestellt.

Liste Fachtermini und lateinische Begriffe

In der Anlage eine Liste mit (lateinischen) Fachbegriffen, die ich zusammengesammelt habe.