Vokabeldatenbank Latein-Deutsch
Aus aktuellem Anlass und auf Benedikts Vorschlag hin, könnten wir hier mal eine Datenbank "Latein-Deutsch" entwickeln.
Wer eine lateinische Bezeichnung inkl. deutscher Übersetzung/Erklärung hat (aus dem Bereich Jura ;)), her damit!
Steffi
Comments
SteffiM
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View profileex tunc = rückwirkend, d.h. auch für die Vergangenheit wirkend
ex nunc = von jetzt ab, d.h. mit Wirkung für die Zukunft
SteffiM
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View profileFalsa demonstratio non nocet = [U]wörtlich:[/U] "eine unrichige Bezeichnung schadet nicht"
[U]sinngemäß:[/U] Das tatsächliche übereinstimmende Verständnis der Parteien gilt auch dann, wenn sie eine falsche, d.h. vom tatsächlichen Verständnis abweichende Bezeichnung gewählt haben (vgl. § 133 BGB).
Alea
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View profileÜbersetzungshilfe findet sich auch hier: [url]https://www.rechtswoerterbuch.de/rw/start.asp[/url]
SteffiM
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View profileFalsus procurator = Vertreter ohne Vertretungsmacht (geregelt in §§ 177-179 BGB)
cassandra
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View profileInvitatio ad offerendum: Einladung, Vertragsanträge zu unterbreiten
In dubio pro reo: Im Zweifel für den Angeklagten
Weitere folgen, muss nur meine Übersicht rauskramen....
Shinead
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nullum crimen, nulla poena sine lege = strafrechtlicher Gesetzlichkeitsgrundsatz: kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetze
MarenB
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View profileBitte nicht böse sein, weil dass hier nicht so recht hinein passt.
Ein Satz, der vom Lateinunterricht haften geblieben ist, lautet:
Vinum bonum dorus donum.
(Guter Wein ist ein Geschenk der Götter)
Pinky
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View profilePacta sunt servanda = Veträge sind einzuhalten.
siehe auch hier:
[URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda"]https://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda[/URL]
mk74
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Gute Idee, diese Datenbank. Habe konkret keinen Beitrag vorzuweisen, möchte aber freiwillig Werbung für einen Vokabeltrainer: [URL="https://www.vokabeln.de"]www.vokabeln.de[/URL].
Schaut mal dort nach; ein echter Pluspunkt ist die rege Beteiligung der User. Vielleicht kann man ja mal jemand (ich mache den Vorschlag, ich muss ihn deshalb nicht ausführen ;) ) eine Latein-Datenbank aufbauen.
Alea
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View profileofferta ad incertas personas = Angebot an unbestimmte Personen
Sophia
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View profileReines Latein
Und hier noch ein reines Latein- WB.
Viele zusammengesetzte Begriffe erhellen sich dann automatisch.
[URL="https://wernersindex.de/lv.htm"]https://wernersindex.de/lv.htm[/URL]
Ansonsten noch viel zu komplettieren:
[URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht"]https://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht[/URL]
Gruß, So.
Sunseeker
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View profileEin, in meinen Augen, nahezu komplettes Werk an lateinischen Wendungen und auch aller anderen rechtsrelevanten Begriffe und Schlagwörter
[URL="https://www.lexexakt.de/reindex.php"]https://www.lexexakt.de/reindex.php[/URL]
Nicht nur für Nicht-Lateiner! Wer tiefer in die Materie einsteigen will, sollte vor allem viel Asterix lesen! :cool
SteffiM
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View profileDanke Euch allen für Eure Link-Tipps! :)
Vielleicht wäre es aber nicht verkehrt, die Begriffe, die von der FeU in den Jura-Modulen verwendet werden, trotzdem hier zu sammeln. Wir wollen ja hier nicht zum Lateiner werden ;), aber die grundlegenden Rechtsbegriffe sind schon von Bedeutung...
Also, habt Ihr noch was zu bieten? :D
Gruß
Steffi
Sunseeker
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View profileWär im Grunde kein Problem, die lateinischen Floskeln mittels copy & paste von anderen Seiten hier reinzusetzen. Jedoch denke ich, dass es doch am Einfachsten wäre, sich ne Seite zu bookmarken, wo das alles schonmal aufbereitet ist und das sogar in alphabetischer Reihenfolge. Sonst wächst der Thread hier auf irgendwann 15 oder mehr Seiten an; alles durcheinander und höchstwahrscheinlich nicht annähernd komplett. In der Zeit, in der ich dann alles durchgelesen hab, hab ichs wohl auch schon ergoogelt oder auf ner anderen Seite einfacher gefunden.
( Just my 2 cents - nicht missverstehen biddeschön :rolleyes: )
NOBBIE
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da mihi factum, dabo tibi jus ((vgl.: "jura novit curia")
gib mir die Fakten (den Tatbestand), ich gebbe dir das Recht...
Gruß
Norbert
NOBBIE
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niemand wird über sein können hinaus verpflichtet
ultra posse (/vires) nemo obligatur
VG
Norbert
NOBBIE
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niemand kann mehr Rechte auf einen anderen übertragen als er selber hat...
nemo plus juris ad alium transferre potest, quam ipse habet...
VG
Norbert
NOBBIE
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do ut des ...
ich gebe, damit du gibst (Gegenseitigkeit von Verträgen)
VG
norbert
NOBBIE
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in praeteritum non vivitur...
für die Vergasngenheit lebt man nicht (vgl. § 1613 BGB)
VG
Norbert
NOBBIE
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lex dubia non obligat...
ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht...
\
VG
Norbert
NOBBIE
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mater semper certa est; pater est; quem nuem nuptiae demonstrant...
die Mutter ist immer gewiß; Vater ist der, den die Ehe als solchen ausweist...
VG
Norbert
NOBBIE
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nemo tenetur seipsum procedere / accusare ...
niemand ist verpflichtet, sich selbst zu verraten / anzuklagen ...
VG
Norbert
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non ex regula jus sumatur, sed ex jure,
quod est regula fiat ...
nicht aus Regeln ergibt sich das Gesetz, sondern umgekehrt...
VG
Norbert
NOBBIE
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lex posterior derogat legi priori ...
späteres /jüngeres RECHT hebt früheres / älteres RECHT auf...
VG
Norbert
NOBBIE
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singuli solidum debent, unum debent omnes...
die einzelnen schulden das Ganze, alle schulden nur einmal (Gesamtschuld) ....
VG
Norbert
NOBBIE
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ultra posse (/vires) nemo obligatur...
niemand wird über sein können hinaus verpflichtet...
VG
Norbert
NOBBIE
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volenti non fit injuria...
dem Willigen (dem Einwilligenden) geschiet kein Unrecht (vgl. § 39 ZPO )
VG
Norbert
NOBBIE
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reformatio in pejus judici appellato non licet...
die Rechtsmittelinstanz darf nicht zu Lasten des Anfechtenden ändern....
VG
Norbert
NOBBIE
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nullum crimen sine lege...
kein Verbrechen ohne Gesetz...
VG
Norbert
NOBBIE
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pacta sunt servanda...
Verträge sind einzuhalten...
VG
Norbert
NOBBIE
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dolo facit (/agit), qui petit, quod statim redditurus est...
arglistig handelt, wer fordert, was sofort zurückzugeben ist...
VG
Norbert
NOBBIE
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falsa demonstratio non nocet...
eine falsche Bezeichnung schadet nicht...
VG
Norbert
NOBBIE
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in dubio melior est condito possidentis...
im Zweifel verdient der Besitzer den Vorzug....
VG
Norbert
NOBBIE
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in dubio pro reo indicandum est...
im Zweifel ist zu gunsten des Angeklagten zu entscheiden...
VG
Norbert
NOBBIE
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judex non calculat...
der Richter rechnet nicht...
VG
Norbert
NOBBIE
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jura novit curia (vgl. "da mihi factum, dabo tibi jus")
das Gericht kennt das Gesetz...
VG
Norbert
NOBBIE
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lex specialis derogat legi generali...
das speziellere Gesetz hebt das generelle auf ...
VG
Norbert
NOBBIE
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lex superior derogat legi inferiori...
das höhere (/höherrangige) Gesetz hebt das geringer (/niederrangige) auf...
VG
Norbert
NOBBIE
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minima non curat praetor...
das Gericht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten...
VG
Norbert
NOBBIE
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ne bis in idem crimen judicetur....
es darf nicht zweimal wegen desselben Verbrechens geurteilt werden...
VG
Norbert
NOBBIE
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View profileLateinisch- Deutsch
ne ultra petita (scilicet judex eat)...
der Richter darf nicht über das Verlangte hinausgehen...
VG
Norbert
NOBBIE
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nemo plus juris ad alium transferre potest,
quam ipse habet...
niemand kann mehr Rechte auf einen anderen Übertragen als er selber hat...
VG
Norbert
NOBBIE
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nemo testis in propria causa...
niemand kann Zeuge in eigener Sache sein...
VG
Norbert
NOBBIE
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View profileLateinisch - Deutsch
nulla poena sine culpa...
keine Strafe ohne Schuld....
Viele Grüße
Norbert
NOBBIE
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nulla poena sine lege....
keine Strafe ohne Gesetz...
Viele Grüße
Norbert
NOBBIE
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View profileLateinisch - Deutsch
venire contra factum proprium nemini licet ...
(vgl. " protestatio facto contraria non valet")
niemand darf sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen....
Viele Grüße
Norbert
NOBBIE
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protestatio facto contraria non valet ...
(vgl. "venire contra factum proprium nemini licet")
die im Widerspruch zum Handeln stehende Verwahrung gilt nicht...
Viele Grüße
Norbert
Benedikt
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View profileEs geht ja gerade darum hier Floskeln und Begriffe zu sammeln, die die Fernuni in ihren Skripten verwendet und deren Verwendung bei Prüfungen erwartet wird.
Sollte das zu unübersichtlich sein, gibt es einen ganz einfachen Trick: einfach das Thema nach dem Begriff durchsuchen lassen.
Dieter
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View profileBenedikt und Mitstreiter,
das Lateinisch - Deutsch in den BoL-Skripten würde sich meines Erachtens für das/ein Lernkartensystem anbieten. Hier ist doch so etwas in Vorbereitung. Oder ist es schon verfügbar und nur in der Masse hier untergegangen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn man das hierfür nutzen und so die lateinischen Fachausdrücke mit ihrer deutschen Übersetzung (auswendig) lernen könnte.
Was haltet Ihr davon?
Herzliche Grüße
Dieter
Dr.Taft
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Tertium non datur.
tertium non datur / Satz vom ausgeschlossenen Dritten
\
Tertium non datur ist ein lateinischer Ausdruck aus dem Bereich der Logik, der wörtlich "ein Drittes gibt es nicht" bedeutet. Tertium non datur ist die traditionelle Bezeichnung für den Satz vom ausgeschlossenen Dritten, der von Aristoteles in der Metaphysik so formuliert wurde:[INDENT]Soviel sei nun darüber gesagt, daß die Meinung, entgegengesetzte Aussagen seien nicht zugleich wahr, die sicherste von allen ist; [...] Da es aber unmöglich ist, über ein und dasselbe zugleich Widersprechendes mit Wahrheit auszusagen, ist es offenbar, daß nicht ein und demselben zugleich Gegenteiliges zukommen kann. [...] Wenn es also unmöglich ist, etwas mit Wahrheit gleichzeitig zu bejahen und zu verneinen, so ist es auch unmöglich, daß Gegenteiliges zugleich demselben zukomme, es sei denn, daß entweder beide Gegenteile nur in gewisser Beschränkung zukommen oder das eine nur in gewisser Beschränkung, das andere aber schlechthin. Und doch ist es nicht möglich, daß ein Mittleres zwischen den beiden Gliedern des Widerspruches gibbt, sondern man muß eben eines on beiden etweder bejahen oder verneinen. (Aristoteles, [I]Metaphysik[/I] 1011b13ff.)
\
[/INDENT]Der Satz vom ausgeschlossenen Dritten ist mithin ein logisches Axiom, dem zufolge einer Entität eine Eigenschaft entweder zukommt oder nicht zukommt. Eine dritte Alternative wird als unmöglich betrachtet. Der Satz basiert auf dem sog. Bivalenz-, d.i. Zweiwertigkeitsprinzip, nach dem alle Sätze entweder falsch oder wahr sind. [COLOR=black]Aussagenlogisch[/COLOR] formalisiert lässt sich der Satz durch die Formel
[COLOR=black]¬[/COLOR](p [COLOR=black]∧ [/COLOR][COLOR=black]¬[/COLOR]p) ausdrücken. (D.h. es ist nicht wahr, dass die [COLOR=black]Konjunktion (∧) [/COLOR]der Proposition p und ihrer [COLOR=black]Negation[/COLOR] [COLOR=black]¬[/COLOR]p wahr ist.)
:eek:
Ergänzung: Ein Forumsbesucher hat mich darauf aufmerksam machen, daß Aristoteles noch keine Kenntnis vom Welle-Teilchen-Dualismus elektromagnetischer Wellen hatte - in der Tat ein möglicher Ausnahmefall vom Grundsatz "tertium non datur". Vielleicht liegt dort aber das Problem auch einfach darin, daß die Naturwissenschaft das Geheimnis, das hinter der Natur des Lichts steckt, bisher noch nicht vollständig lüften konnte - bzw. gibt es auch Theorien, beispielsweise der Quantenmechanik, die den scheinbaren Widerspruch aufzulösen vermögen - womit Aristoteles dann doch wieder Recht haben würde :)
Diskussionen hierzu bitte ich jedoch, in einem entsprechenden naturwissenschaftlichen Forum zu führen ...
@|_|$7!|\|
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Wodurch bewiesen ist, wie wenig Ahnung sie von dem Thema haben und wie sehr Sie in Ihren eindimensionalen Gedankengängen verhaftet sind. Sonst hätten Sie den Hinweis zum Nachdenken genutzt.
Übrigens sollten Sie Ihren Beitrag dann in den Philosophie-Bereich verlagern.
Ist das jetzt die neue Art des Diskutierens hier in diesem Forum? Man löscht sachliche Beiträge und editiert dann die Beiträge, auf die sie sich bezogen haben? Das wird aber dann recht durcheinander. :D
Übrigens würde ich gern wissen, was am Welle-Teilchen-Dualismus "unflätig" ist????
SamiraSarah
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View profileSag mal:
warum wiederholst Du dich ständig?:confused
Dr.Taft
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Hallo,
dieser Typ ist leider sehr anstrengend, er scheint sich seit kurzem ständig unter immer wieder wechselnden Namen hier anzumelden und vermüllt das gesamte Forum mit niveaulosen Beiträgen - auf der anderen Seite scheint ein verzweifelter Webmaster zu sitzen, der diese Beiträge dann ständig wieder löschen muß.
Mein Ratschlag ist, ihn einfach zu ignorieren - außer man möchte sich daran amüsieren oder riskieren, unglaublich unflätige private Nachrichten zu erhalten.
Schöne Grüße, Markus
@|_|$7!|\|
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Soweit ich mich erinnere, habe ich Ihnen noch nie eine private Nachricht gesendet. Mit würde auch kein Grund einfallen, Ihnen derartige Nachrichten zu senden.
Des Weiteren würde ich Sie bitten, hier keine weitere üble Nachrede zu betreiben, da dies mein einziges Konto ist.
Dr.Taft
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Ihre Beiträge werden nicht gelöscht, weil sie so sachlich wären, sondern weil Sie massiv gegen die Forumsregeln verstoßen.
Bitte hören Sie endlich auf, diese Internetseite hier zu sabotieren.
@|_|$7!|\|
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Ich verstoße gegen keine Regeln.
Offenbar haben Sie erhebliche Probleme damit, sich mit sachlichen Beiträgen auseinanderzusetzen und betrachten diese als persönlichen Angriff.
Sie sollten Ihre Beleidigungen mal überdenken.
Schlimm solche User.
edit: Studjur, da Sie ja gerade das Forum nach meinen Beiträgen durchsuchen, zeigen Sie mir bitte mal, wo ich gegen irgendwelche Regeln verstoße.
Ich weiß nicht, wer Sie sind, aber Sie sollten aufhören, unbescholtene User zu belästigen.
Dr.Taft
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Kann jemand die absurderen Teile dieser "Diskussion" wieder löschen ? Das ist ja wirklich lästig ...
@|_|$7!|\|
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Ist das Ihre Art der Argumentation?
Hören Sie bitte auf, hier so eine negative Stimmung zu verbreiten. Es ist bald Weihnachten, denken Sie mal daran. Meine Güte.
Yara
Contributions on this page: 4
View profileIch habe aufgrund der Übersichtlichkeit & Lesbarkeit 3 Beiträge des Vierfachpostings gelöscht.
Weitere Beiträge stehen derzeit nicht zur Löschung an, da kein Verstoss gegen die Forenregeln besteht.
"Absurd" ist relativ ;)
MfG
Yara für den Studienservice
@|_|$7!|\|
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Mal ne technische Frage: Wieso macht ihr das nicht im Karteikartensystem. Wäre doch zum Lernen auch viel praktischer. :confused
Yara
Contributions on this page: 4
View profileVielleicht sollten dazu erst ein Mal genug Begriffe hier gepostet werden, dann wäre das sicherlich überlegenswert. Andererseits standen hier ja auch schon Diskussionen an, das Ganze eher als "Lexikon" zu gestalten, alphabethisch.
Letztlich ist es zunächst mal eine nützliche Sammlung gängiger lat. Fachbegriffe im Bereich Jura.
Danke für Deinen Tipp, Du da oben, dessen Zeichenfolge ich nun nicht tippen will
@|_|$7!|\|
Contributions on this page: 1
Ähm...in der Praxis sieht das dann so aus, dass diejenigen, die einen Fachbegriff zu "A" posten müssen nicht mehr berücksichtigt werden können, weil das Forum schon bei "B" ist. :D
Ein Forum, das chronologisch sortiert ist, stets alphabetisch zu ordnen, ist Gott sei Dank nicht mein Job. :D
Möglicherweise hat man auch gar nicht an die Karteikarten gedacht. :p
edit: Doch, Dieter hats schon erwähnt. Ziehe meine Zunge zurück.
Yara
Contributions on this page: 4
View profileGgf. müsste man die einzelnen Beiträge trennen und eine ähnliche Struktur anlegen wie [URL="#?f=216"]hier[/URL].
Aber das lohnt erst, wenn es wirklich unübersichtlich wird. Und das wird es, wenn wir hier weiter Querpostings setzen
@|_|$7!|\|
Contributions on this page: 1
Heißt das, dass ich weiterposten soll? Ich bin unschlüssig.
Yara
Contributions on this page: 4
View profileFür diese Entscheidung rate ich Dir:
Wirf nen Würfel und sprich: "Alea iacta est" und übersetzt das ins Deutsche - dann passt es hier her
@|_|$7!|\|
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nec aspera terrent
Dr.Taft
Contributions on this page: 1
actus contrarius
[U]actus contrarius:[/U]
Rechtshandlung, die die Wirkungen einer früheren Rechtshandlung wieder aufheben soll.
Das BGB fordert z.B. in § 171 II einen actus contrarius.
Dr.Taft
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dolo petit
Dolo petit, qui petit, quod statim redditurus est.
Mit Arglist begehrt, wer begehrt, was er umgehend zurück gewähren muss.
Kommt i.Z.m. § 242 vor.
Beispiel:
Zwischen A und C bestand eine schuldrechtliche Verpflichtung. B löste diese Verpflichtung im Namen des A bei C ein, ohne dafür Vertretungsmacht zu besitzen. Später meint A, er habe aus dem Vertreterhandeln mit Verweis auf § 177 BGB nicht selbst Vertragspartner werden können und verweigert die Genehmigung.
C kann hier nach § 242 die sog. dolo-petit-Einrede geltend machen. Im Ergebnis wurde A hier ausnahmsweise durch den Vetragsschluß des Vertreters ohne Vertretungsmacht gegen seinen Willen und gegen § 177 selbst Vertragspartei.
Sophia
Contributions on this page: 3
View profilepdf anbei !
Sophia
Contributions on this page: 3
View profilekleiner Link!
wegen Freischaltung getrennt vom oberen Posting!
[URL="https://www.imperiumromanum.com/sprache/sentenzen/sentenzen_index.htm"]https://www.imperiumromanum.com/sprache/sentenzen/sentenzen_index.htm[/URL]
Dr.Taft
Contributions on this page: 1
[URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Latein_im_Recht"]Link zum Juralatein bei Wikipedia[/URL]
[URL="https://www.zap-verlag.de/extern/latr.asp"]und zum ZAP Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis GmbH[/URL] & Co.
[URL="https://www.muenster.de/~lucas/jura/Latein.pdf"]Paßt gut zu dieser Diskussion - von einem Dr. jur.[/URL]
Dr.Taft
Contributions on this page: 1
Und für Kenner:
Cum de novo iure, quod inveterato usu non adhuc stabilitum est, dubitatio emergat, necessaria est tam suggestio iudicantis quam sententiae principalis auctoritas.
SteffiM
Contributions on this page: 6
View profileMarkus, du alter Lateiner! :D
Wo bleibt denn die Übersetzung, schließlich ist das hier ´ne Vokabeldatenbank, kein Rätselabenteuer! :p
Gruß
Steffi
Dr.Taft
Contributions on this page: 1
Wat denn - Du kannst das nicht simultan übersetzen ?
Dr.Taft
Contributions on this page: 1
Ich auch nicht - gib mir bitte etwas Zeit :cool
Dr.Taft
Contributions on this page: 1
singularia non sunt extendenda sine necessitate
sinngemäß: Eine Ausnahmevorschrift - etwa § 118 BGB - sollte grundsätzlich eng ausgelegt und allenfalls in einem der Ausnahmesituation vergleichbaren Fall herangezogen werden.
wörtlich in etwa: Ausnahmen sind nicht ohne Notwendigkeit auszuweiten.
Donarshaugk
Contributions on this page: 1
View profilefinde eure idee klasse und möchte nun auch meinen beitrag dazu leisten:
actio pro socio
klage eines einzelnen gesellschafters im eigenen namen gegen einen anderen einzelnen gesellschafter auf leistung an die gesellschaft
aliud
etwas anderes (relevant bei falschlieferung)
a posteriori
im nachhinein
a priori
im vornherein
argumentum a maiore ad minus
erst- recht- schluss vom größeren auf das geringere
argumentum a minore ad maius
erst- recht- schluss vom geringeren auf das größere
argumentum e contrario
umkehrschluss
brevi manu traditio
übergabe kurzer hand, vgl. § 929 Seite 1
causa
rechtsgrund; rechtsgeschäft
cessio legis
gesetzl. forderungsübergang
(im gegensatz zum rechtsgeschäftl. forderungsübergang -> abtretung)
(stellvertretendes) *commodum* ersatzanspruch, ersatzvorteil
condictio
anspruch aus ungerechtfertigter bereicherung
conditio
bedingung
*conditio sine qua non* bedingungstherorie; wörtl.: bedingung "ohne die nicht"; -> Äquivalenztheorie
contra legem
gegen das gesetz
culpa in contrahendo
verschulden bei vertragsschluss
de facto
den tatsachen nach
de iure
dem recht nach
de lege ferenda
nach zukünftig (wünschenswertem), zu erlassendem recht
de lege lata
nach geltendem recht
diligentia quam in suis
sorgfalt wie in eigener angelegenheit (vgl. § 277 BGB)
dolo facit, qui petit quod statim rediturus est
arglistig handelt, wer begehrt, was er sofort wieder zurückgeben muss
(begründet u.a. einreden des rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB)
essentialia negotii
wesensbestandteile eines vertrages
ex ante
aus damaliger sicht; gegensatz zu ex post
ex post
betrachtung im nachhinein; gegesatz zu ex ante
*exculpation* entlastung, entschuldigung
*lex specialis* spezialvorschrift
lex generalis
allg. vorschrift
obligatio
verpflichtung
pactum de non petendo
abrede, den schuldner wegen einer bestehenden schuld nicht in anspruch zu nehmen
prima facie
nach dem ersten anschein (bei beweisfragen)
protestatio facto contraria
ein erklärender vorbehalt ist unwirksam, wenn er gegen die bedeutung eines eindeutigen verhaltens verstößt
(z.b. betreten eines öffentl. verkehrsmittels beinhaltet notwendig abschluss eines beförderungsvertrages; der entgegenstehende wille ist unbeachtlich)
ratio legis
sinn des gesetzes (bei auslegung)
species
bestimmte einzelsache (im gegensatz zur gattung)
*venire contra factum proprium* zuwiderhandlung gegen das eigene frühere verhalten
(kann einrede des rechtsmissbrauches gem. § 242 BGB begründen)
aberratio ictus
fehlgehen der tat
animus auctoris
täterwille
animus socii
gehilfenwille
dolus (directus)
vorsatz (strafrechtl.); arglist (zivilrechtl.)
dolus eventualis
bedingter vorsatz; abzugrenzen von bewusster fahrlässigkeit
error
irrtum
error in persona
irrtum über eine person
error in obiecto
irrtum über eine sache
furtum
diebstahl
furtum usus
gebrauchsanmaßung
ne bis in idem
wörtl. nicht zweimal in der selben sache = keine 2. anklage bzw. verurteilung in der selben angelegenheit (strafklageverbrauch)
so, dann mal viel spaß beim büffeln.....
David
Contributions on this page: 1
View profileIch habe ein paar Begriffe in unsere [URL="https://www.studienservice.de/showpost.php?p=353478"]Karteikarten Jurabegriffe Latein / Deutsch[/URL] gestellt.
Scheeper
Contributions on this page: 1
View profileListe Fachtermini und lateinische Begriffe
In der Anlage eine Liste mit (lateinischen) Fachbegriffen, die ich zusammengesammelt habe.