Vorfrage, Teilfrage und Erstfrage
Nach dem Skript, dachte ich, dass es sich bei der Geschäftsfähigkeit um eine Teilfrage handelt, die gem. Art. 7 EGBGB selbständig angeknüpft wird. Im Videostreaming bzw. den dazugehörigen pdf-Unterlagen wird die Geschäftsfähigkeit hingegen unter der Rubrik "Erstfragen" genannt. Worum handelt es sich denn nun bei der Geschäftsfähigkeit und wie unterscheiden sich genau Erst-, Vor- und Teilfragen?
Gruesse
strahlie
Comments
Sabrina
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View profileStrahlie,
ich finde diese Erklärung sehr gut verständlich und zu merken:
1. Haupt- und Vorfrage
Die kollisionsrechtliche Antwort auf eine Rechtsfrage (Hauptfrage) kann ihrerseits wieder von einer anderen Frage abhängen (sog. präjudizielles Rechtsverhältnis), der Vorfrage. Je nachdem, in welchem Zusammenhang dieses Rechtsverhältnis zu prüfen ist, wird das Problem als Erst‑ bzw. Vorfrage bezeichnet.
Die Erstfrage (kollisionsrechtliche Vorfrage oder Vorfrage i.w.S.) stellt sich in einer Kollisionsnorm. Hier geht es um eine im Tatbestand der Kollisionsnorm vorausgesetzte Rechtsfrage oder ein Rechtsverhältnis (z.B. eine „Ehe“ für die Ehescheidung in Art. 17 EGBGB). Erstfrage für die Bestimmung des Scheidungsstatuts ist daher das Bestehen einer Ehe.
Eine materiell-rechtliche Vorfrage (i.e.S.) kann sich aber auch in einer Sachnorm des anwendbaren Sachrechts nach bereits erfolgter Anknüpfung der Hauptfrage, also bei Anwendung des für die Hauptfrage maßgeblichen Rechts stellen (z.B. Bestehen eines Vertrages für den Kaufpreisanspruch nach § 433 BGB, Eigentum für Herausgabeanspruch nach § 985 BGB, Bestehen einer Ehe für die Abstammung). Die materiell‑rechtliche Vorfrage stellt sich dann, wenn die materiell‑rechtliche Sachnorm, die für die Lösung der Hauptfrage heranzuziehen ist, die Existenz oder Nichtexistenz eines Rechtsverhältnisses als Tatbestandsmerkmal voraussetzt.
-> In unserem Skript wird mit der h.M. beides unter dem Begriff der Vorfrage zusammen gefasst. Deshalb die Definition:
Eine Vorfrage stellt sich dann, wenn eine dt. oder ausländische Kollisionsnorm (-> Erstfrage) oder eine davon berufene in- oder ausländische Sachnorm (-> materiell-rechtliche Vorfrage i.e.S.) als Bedingung für den Eintritt der normierten Rechtsfolge ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder eine Rechtslage voraussetzen.
(Skript Teil 1, Seite 61)
2. Teilfrage
Teilfragen stellen sich dann, wenn Teile des zur Beurteilung stehenden Rechtsverhältnisses vom Hauptstatut abgetrennt werden und gesondert kollisionsrechtlich zu prüfen sind. Für eine solche Teilfrage besteht regelmäßig eine eigene (gesetzliche) Kollisionsnorm. Vor allem folgende Teilfragen unterliegen einer nicht dem Hauptstatut folgenden speziellen Anknüpfung: Geschäftsfähigkeit (Art. 7 EGBGB), Form des Rechtsgeschäfts (Art. 11 EGBGB) und Vertretungsmacht. Sie sind vom Vertragsstatut (Art. 27 ff. EGBGB) zu unterscheiden.
Ich hoffe, es ist so etwas verständlicher... :)
Hier noch ein Link zu einer anderen Übersicht:
[URL]https://www.uni-potsdam.de/u/lsandrae/IPR-AT-06.pdf[/URL]
*
Meiner Meinung nach liegt hier ein Fehler bei den Folien von Prof. Dr. Prinz von Sachsen Gessaphe vor. Es müsste auf Seite 19 beim zweiten Pfeil nicht "Erstfragen" sondern "Teilfragen" heissen.
Er liest zwar im Video zunächst "Erstfragen" vor, erklärt aber später (ab Minute 42) "Teilfrage".*
LG Sabrina
strahlie
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View profileJa, ist es, vielen lieben Dank für Deine Mühen!!!
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Genau das hat mich verunsichert. Ich stimme mit Dir darin überein, dass ein Fehler in den Folien vorliegt.*
LG,
strahlie
Sabrina
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View profile[COLOR=navy][COLOR=Black]Ich habe diesbezüglich an den Lehrstuhl geschrieben.
[/COLOR][/COLOR][COLOR=Black]Hier die Antwort, die ich gestern erhalten habe:[/COLOR]
[COLOR=navy]Sollten Ihnen weitere „Ungereimtheiten“ auffallen, wären wir Ihnen für Hinweise dankbar.[/COLOR]
[COLOR=navy]__________________________________________[/COLOR]
[COLOR=navy]Wissenschaftliche Mitarbeiterin[/COLOR]
[COLOR=navy]Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht,[/COLOR]
[COLOR=navy]Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung[/COLOR]
[COLOR=navy]Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe
[COLOR=Black]Also, bombardiert den Lehrstuhl mit Fehlermeldungen...;)
Nein, aber wem was auffällt, der sollte sowas immer gleich melden, damit es auch alle anderen rechtzeitig VOR der Klausur erfahren können!
Uns allen viel Erfolg und ein bisschen Glück für die Klausur! :)
Sabrina
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