welche Ausgabe der VwVfG verwendet ihr für die Klausur? Ich habe diese bisher als PDF verwendet, aber für die Klausur geht das eher nicht.
Im Buchhandel gibt es nur Ausgaben mit Kommentaren und das geht ja auch nicht und außerdem sind die meisten sehr teuer.:confused:
Für Tipps bin ich dankbar!
Gruß
Julia
Comments
SteffiM
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View profileJulia,
ich habe die VwGO 30. Auflage 2005 (Beck-Texte im dtv) benutzt, kostete 5,50 EUR. Darin enthalten sind VwVfG, VwKostG, VwZG, VwVG, VwGO, DRiG, JVEG und GVG. Es verfügt über einen allgemeinen Einführungstext, was aber in Klausuren zulässig ist.
Viele Grüße
Steffi
Julia
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View profileVielen Dank Steffi!
Dann werde ich jetzt in die Buchhandlung gehen und mir den dtv-Text beosorgen. Der Preis hört sich sehr gut an! :)
Gruß
Julia
Ausschank
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View profileMeint ihr, die brauchen wir?
Duddits
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View profileIn der Klausur auf jeden Fall.
BGB
STGB
GG
und
VwGO wegen VwVfG
Sonst hast Du Schwierigkeiten die Aufgaben zu lösen.
Duddits
SteffiM
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View profileJa, Duddits hat Recht und hier steht es auch schwarz auf weiß (eher dunkelblau auf flieder :)):
[URL="https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Juniorprofessur/fernstudium/musterklausur_m1.html"]https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Juniorprofessur/fernstudium/musterklausur_m1.html[/URL]
Gruß
Steffi
lola177
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View profileIch hab hier noch 2 verschiedene Ausgaben, Gesetzessammlungen. Einmal Nomos, von 2002/2003, ist ein ziemlich dicker Schinken, mit insgesamt 91 Gesetzen, und "Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland" von 2001 , c.F. Müller Verlag.
Was meint ihr, kann ich sowas auch nehmen?
Übrigens zweitere ist, wie ich gerade feststelle, zusammengestellt von Dr. Paul Kirchhoff, Prof. an der Universität Heidelberg...
Duddits
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View profileWenn sich keine Änderungen in den Gesetzen gegeben hat geht es.
(aber 2001 ist schon etwas her)
Ich selber habe mir (derzeit) immer die aktuelle Einzelfassung (Beck-Verlag) geholt.
Ist handlicher als so ein dicker Schinken (habe auch noch den Schönfelder - wenn man da mit Textmarker arbeitet bei dem dünnen Papier .... und wenn man Aktualisierungen hat, es ist es echt lästig.
Duddits
Georgia
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View profileNatürlich!!!
z.B. zu markieren:
§1 (!!!)
§ 9 - Begriff des Verwaltungsverfahrens (nach außen, Tätigkeit, Prüfung der Voraussetzung, Vorbereitung, Erlass eines Verwaltungsaktes, gerichtet, schließt Erlass ein)
§ 28 I (Rechte eingreift)
§ 35 (!!!!!)- Definition Verwaltungsakt (Behörde, Regelung eines Einzelfalls, Gebiet des öffentlichen Rechts, unmittelbare, Rechtswirkung, nach außen, Allgemeinverfügung, bestimmten, oder, unbestimmten, Personenkreis, oder, Eigenschaft einer Sache, oder, ihre Benutzung durch, Allgemeinheit)
§ 40 - Ermessen (entsprechend dem Zweck, Grenzen)
§ 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
§ 45 - 49 Verfahrens- und Formfehler
(§ 56 - öffentlich-rechtlicher Vertrag/ Austauschvertrag [zur Verwandtschaft mit bgl. Recht])
Planfeststellungsverfahren (§ 72 ff.) steht zwar im Skript drin, dürfte aber für die Prüfung zu happig sein (aber vorsichtshalber die §§ merken)
Julia
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View profileMarkieren erlaubt?
In wie weit ist das Markieren im Gesetzestext erlaubt? Ich habe bisher nicht besonders viel markiert, weil ich mir da sehr unsicher bin.
Gruß
Julia
Duddits
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View profileInfo vom Lehrstuhl:
[URL="https://www.fernuni-hagen.de/REWI/BRU/faq.htm#20.%20Welche%20Gesetzestexte%20sind%20in%20der%20Klausur%20erlaubt%20D%FCrfen%20die%20Gesetzestexte%20farbliche%20oder%20andere%20Kennzeichnungen/Markierungen%20enthalten"]https://www.fernuni-hagen.de/REWI/BRU/faq.htm#20.%20Welche%20Gesetzestexte%20sind%20in%20der%20Klausur%20erlaubt%20D%FCrfen%20die%20Gesetzestexte%20farbliche%20oder%20andere%20Kennzeichnungen/Markierungen%20enthalten[/URL]
Duddits