Wenn ich ein Wahlfach belege, aber keine Klausur dazu schreibe, kann ich das dann auch wieder abwählen wenn es mir nicht gefällt? Also stattdessen im nächsten Semester ein anderes Wahlfach belegen?
kleine Ergänzung. Sobald Du in einem Fach einen Klausurversuch machst, gilt das Wahlfach als verbindlich gewählt. Du kannst also nicht W 4 wählen, ne Klausur schreiben, da vielleicht zweimal durchfallen und statt dessen lieber W 1 machen.
Wenn Du mehr als 3 Wahlmodule schreibst, zählen nur die ersten drei. Es ist unerheblich, ob Du in den nächsten 5 Wahlmodulen wesentlich bessere Noten hast. Überzählige Module werden Dir jedoch extra bescheinigt, tauchen jedoch nicht im BoL-Zeugnis auf.
noch einmal zur Verbindlichkeit der Wahlfäher im BoL. Die Verbindlichkeit entsteht auch dann nicht, sobald ich die Zulassung erreicht habe? Soll heißen, wenn ich die Zulassung zu einem Wahlfach habe und mich zu der Klausur anmelde, mich aber dann doch wieder rechtzeitig abmelde, weil ich mir nicht mehr sicher bin, dann kann ich nochmal wechseln?
Wie ich dem oben entnehme, gilt es, wenn ich 1x geschrieben habe, nicht aber mit der Klausuranmeldung, oder?
nach meinem Verständnis der Prüfungsordnung vom 15.05.2007 (§ 12 Absatz 7) ist für die Verbindlichkeit des Wahlfaches die "Teilnahme" an der Klausur entscheidend. Anmeldung und rechtzeitige Abmeldung sollte also unschädlich sein.
Im Herbst soll es eine neue Prüfungsordnung - mit einer Ausgleichsregelung in den drei Wahlfächern geben. Es genügen dann in diesen drei Fächern mindestens 150 Punkte, wenn davon zwei bestanden sind und im dritten Fach mindestens 25 Punkte erzielt wurden. Es zählen die Punkte der jeweils letzten Klausur, also bei z. B. in einem Fach zunächst 45 Punkten, dann 20 und dann im dritten und letzten Versuch 10, sehe es nicht so gut aus...
Insgesamt aber eine faire Regelung, die Ausgleichsregelung (gibt es ja im Wirtschaftsteil mit den 4 Pflichtklausuren auch).
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Silvie
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View profileDu kannst soviele Wahlfächer belegen wie du willst. Ein Wahlmodul zählt erst, wenn du die Abschlussklausur schreibst.
maischdro
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View profileAlexandros,
kleine Ergänzung. Sobald Du in einem Fach einen Klausurversuch machst, gilt das Wahlfach als verbindlich gewählt. Du kannst also nicht W 4 wählen, ne Klausur schreiben, da vielleicht zweimal durchfallen und statt dessen lieber W 1 machen.
Wenn Du mehr als 3 Wahlmodule schreibst, zählen nur die ersten drei. Es ist unerheblich, ob Du in den nächsten 5 Wahlmodulen wesentlich bessere Noten hast. Überzählige Module werden Dir jedoch extra bescheinigt, tauchen jedoch nicht im BoL-Zeugnis auf.
Gruß
Sandra
Jurba
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View profilenoch einmal zur Verbindlichkeit der Wahlfäher im BoL. Die Verbindlichkeit entsteht auch dann nicht, sobald ich die Zulassung erreicht habe? Soll heißen, wenn ich die Zulassung zu einem Wahlfach habe und mich zu der Klausur anmelde, mich aber dann doch wieder rechtzeitig abmelde, weil ich mir nicht mehr sicher bin, dann kann ich nochmal wechseln?
Wie ich dem oben entnehme, gilt es, wenn ich 1x geschrieben habe, nicht aber mit der Klausuranmeldung, oder?
Gruß
Bianca
Hansa-Fan
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View profileBianca,
nach meinem Verständnis der Prüfungsordnung vom 15.05.2007 (§ 12 Absatz 7) ist für die Verbindlichkeit des Wahlfaches die "Teilnahme" an der Klausur entscheidend. Anmeldung und rechtzeitige Abmeldung sollte also unschädlich sein.
Im Herbst soll es eine neue Prüfungsordnung - mit einer Ausgleichsregelung in den drei Wahlfächern geben. Es genügen dann in diesen drei Fächern mindestens 150 Punkte, wenn davon zwei bestanden sind und im dritten Fach mindestens 25 Punkte erzielt wurden. Es zählen die Punkte der jeweils letzten Klausur, also bei z. B. in einem Fach zunächst 45 Punkten, dann 20 und dann im dritten und letzten Versuch 10, sehe es nicht so gut aus...
Insgesamt aber eine faire Regelung, die Ausgleichsregelung (gibt es ja im Wirtschaftsteil mit den 4 Pflichtklausuren auch).
Hansa-Fan
Jurba
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View profileHansa-Fan,
das ist ja gut. Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. :)
Gruß
Bianca