kurze Frage.
Aktuell muss ich immernoch davon ausgehen dass es nicht geklappt hat (WS14/15). Ergebnisse sind ja auch noch nicht da. Müsste ich mich als Wiederholer der Moduls für das SS15 eintragen oder kann ich die Klausur jederzeit Nachschreiben?
Gruß
Matze
Comments
michelll
Contributions on this page: 2
View profileDie Wiederholer-Belegung musst Du nur setzen, wenn Du Zugriff auf die aktuellen EAs usw. haben willst. Die Klausur darfst Du auch so mitschreiben.
deka-online
Contributions on this page: 4
View profileAlles klar, das würde mir reichen. Besten Dank
David
Contributions on this page: 1
View profileIch würde immer das WHK bzw. Wiederholer - Kennzeichen nutzen von den Kursen, die man letztes Semester belegt hat. Du hast dann Zugriff auf die aktuellen EAs, und da sie ja online zugestellt werden, stört es ja praktisch gar nicht wenn du mehr EAs dann pro Semester hast als sonst.
deka-online
Contributions on this page: 4
View profileMh ok, Sinn macht es schon, muss mal schauen ob ich nicht zu spät dran bin.
Im Idealfall hat es ja mit der Klausur geklappt ^^ Nein spaß
deka-online
Contributions on this page: 4
View profilehat doch noch geklappt, hab es jetzt mal als Widerholer eingetragen, mal schauen wie die Klausur dann war.
Ich habe aber keine Probleme wenn ich die Klausur im WS14/15 (wie auch immer) bestanden habe und für SS15 als Wiederholer registriert bin, oder?
michelll
Contributions on this page: 2
View profileNein, das ist völlig egal. Wir schon gutgegangen sein
Leeson
Contributions on this page: 1
View profileist durch die Gebührenänderung nun eine Belegung von FIN INV als WDH nur um auf die aktuellen EAs zugreifen zu können gleich mit 2 mal XY € an Kosten verbunden?
Leilla
Contributions on this page: 1
View profileNein, ist es nicht. Es fallen bei einem Wiederholer-Kurs keine weiteren Gebühren an.