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Wechsel des B-Moduls?

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Wechsel des B-Moduls?

Hi zusammen,

hab für dieses SS10 das Wahlmodul "Entscheidungsmethoden in unternehmensweiten Softwaresystemen" belegt. Leider hab ich aus privaten Gründen die Bearbeitung der EA 4 vergessen und werde jetzt nicht zur Prüfung zugelassen. Angemeldet habe ich mich schon...

Hab jetzt die Wahlmodule noch einmal durchgeschaut und würde statt diesem Wahlmodul gerne ein anderes belegen. Meine Frage diesbezüglich lautet nun, ist dies so ohne weiteres möglich? Würde mich auch wieder von der Prüfung abmelden.

Das neue Wahlmodul würde ich dann fürs WS 10/11 belegen und dort die Prüfung ablegen.

Vielen Dank schon einmal für eure Informationen.

Comments

In der PO steht ja:

(4) Zu jeder Klausur erfolgt eine getrennte Anmeldung beim Prüfungsausschuss. Mit der Teilnahme
an der Klausur eines B-Moduls wird dieses B-Modul unwiderruflich festgelegt.

Heißt doch, solange du an der Klausur nicht teilgenommen hast, kannst du noch wechseln (abmelden müsstest du dich also auf jeden Fall).

@ Bodo1981: Hallo, warum hat dir "Entscheidungsmethoden in unternehmensweiten Softwaresystemen" nicht gefallen? Was hast du stattdessen belegt?

auch wenn schon ein Jahr alt, die Info war sehr hilfreich, weil in der Broschüre nicht so eindeutig

esch wrote:

auch wenn schon ein Jahr alt, die Info war sehr hilfreich, weil in der Broschüre nicht so eindeutig

Was ist denn da in der PO nicht eindeutig? Wurde doch hier auch zitiert und ich frage mich gerade wo da noch Klärungsbedarf sein kann wenn man das liest.

Werter Mr. Bolle, habe ich Sie da auf'n falschen Fuß erwischt?
Habe geschrieben, dass die Info bezüglich des Originaltextes der PO für mich sehr hilfreich war, weil selbst halt nicht gelesen. In der StudienInfo zum WIINF-Studiengang ist lediglich von den zwei Wahlpflicht die Rede, aber eben nicht explizit das die Wahl bereits mit der Klausur verbindlich ist. Habe ich bei yhtaikaa nur für den Beitrag bedanken wollen. Daher ist mir Ihre Replik unverständlich.

aha, also einfach die PO nicht gelesen und daher die info nicht gehabt. ja, solche fälle gibt es hier oft.
mir erschloss sich hier nur nicht der sinn eines beitrags mit dieser aussage nach über einem jahr. ungewohnte vorgehensweise. daher die nachfrage.

Na ist doch schön, wenn man mal wem helfen konnte. Gern geschehen