Strafrechtler,
ich habe in den Nachrichten gehört, in Flugzeugen gelte das Recht des Landes in dem das Flugzeug registriert ist. Wo finde ich denn entsprechende Vorschriften ?
Gilt iranisches Recht (wer kennt sich damit aus ? :eek: ), wenn ein Flugzeug einer iranischen Airline auf dem Flughafen München steht und sich dort ein nach StGB strafbares Vergehen ereignet ? Ich hoffe nicht ...
Schöne Grüße, Markus
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lewhellyen
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View profileHallo,
was Du meinst, ist das "Flaggenprinzip" (ein Deutscher begeht in einer in Deutschland registrierten, über Oklahoma kreisenden Lufthansa-Maschine eine Straftat). In Deutschland geregelt in §§ 3f. StGB.
Dagegen steht das "Personalprinzip", das im StGB in §§ 5f. auftaucht. Dabei wird für die Geltung deutschen Strafrechts an die Staatsangehörigkeit angeknüpft (US-Maschine kreist über Oklahoma, Deutscher begeht eine Straftat, die z.B. in § 5 aufgeführt ist -> das StGB gilt in diesem Fall unabhängig davon, ob das Strafrecht eines anderen Staates diesen Fall auch erfasst).
Die Regelung findet sich in den nationalen Vorschriften, also schau mal ins iranische Strafrecht.
Gruß
Lewhellyen