Wenn das Skript vom Gesetz abweicht ...
Dienstag steht die Klausur (BWL I) an und ich stoße auf eine Frage, die ich immer wieder vergessen habe:
Das Script spricht bei der Einteilung von Kapitalgesellschaft in die Klassen groß, mittel, klein von bestimmten Werten bezüglich Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiteranzahl.
In meinem aktuellen HGB sehen die Zahlen dazu aber ganz anders aus.
Wenn überhaupt danach gefragt würde - was gilt denn nun?
Comments
sid42000
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View profileIm Zweifelsfall wuerde ich beides mit einem entsprechenden Verweis angeben. Wenn du dich lediglich auf eine Quelle beziehen willst dann das Skript. Das kann dir ja schlecht als falsch ausgelegt werden.
Anna-dMd
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View profileDie Zahlen aus den aktuellen HGB zählen.
Yara
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View profileund zu Deiner Beruhigung kannst Du ganz oben auf der Klausur den Stand Deines Gesetzes angeben.
Aber Anna hat Recht: der aktuelle Stand ist relevant
Irrlicht
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View profilena, dann ... :essen:
Vielen Dank für Euere Mühe.
Ich wünsche allen viel Glück in diesen schweren Tagen :
sid42000
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View profileDann sollte man am Lehrstuhl am besten die Skripte aktualisieren oder zumindest die Neuerungen in einer Art Fehlerliste nachreichen... Nur mal um das jetzt genau zu wissen. Wenn ich die falschen Angaben aus dem Skript in der Klausur verwende kriege ich das dann als Fehler angestrichen? Waer ja wohl irgendwie der Hammer...
Yara
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View profileI.d.R. werden solche Fragen gar nicht gestellt...wenn du vorher klar definierst, welchen Rechtsstand du verwendest, dann gehst Du auf Nummer sicher.