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xenforo

Wie oft darf man wiederholen?

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Comments

Olli!

Gibt es da eine Obergrenze?

Davon habe ich noch nicht gehört.

Gruß
Steffi

wenn ich mich nicht täusche heißt es da immer, wer den Kurs in den letzten sieben Semestern kostenpflichtig belegt hat, kann kostenlos das Wiederholerkennzeichen setzen.

Viele Grüße
Orbis

Orbisnonsufficic wrote:


wenn ich mich nicht täusche heißt es da immer, wer den Kurs in den letzten sieben Semestern kostenpflichtig belegt hat, kann kostenlos das Wiederholerkennzeichen setzen.
\

Kostet wiederholen nicht 5 € jedes mal?

Amber-Ann wrote:

Kostet wiederholen nicht 5 € jedes mal?

Nein, nur wenn Du Dich nach der normalen Einschreibezeit, als Wiederholer anmeldest.

Frage zu Klausurwiederholungen

Guten Morgen,

wer kann mir sagen, inwiefern man Modulabschlußlausuren wiederholen kann, sofern sie zwar bestanden sind, man aber mit dem Ergebnis nicht ganz zufrieden ist und es verbessern möchte ? Aus der Prüfungsordnung werde ich nicht recht schlau.

Beim Staatsexamen gibt es den "Freischuß".

Schöne Grüße, Markus

Markus,

ich weiß nicht, ob das überhaupt geht... :ka: Könnte mir vorstellen, dass es nicht möglich ist, um eine allzu große Anzahl von Wiederholern zu vermeiden - irgendwer muss ja diese ganzen Klausuren auch korrigieren, ne?! :p
Werde mich mal umsehen, ob ich dazu was finde.

studjur wrote:

Beim Staatsexamen gibt es den "Freischuß".

Ja, aber das doch auch nur bei nicht bestandenem Examen, oder spinn ich jetzt?

Gruß
Steffi

SteffiM wrote:

Hallo Markus,

ich weiß nicht, ob das überhaupt geht... :ka: Könnte mir vorstellen, dass es nicht möglich ist, um eine allzu große Anzahl von Wiederholern zu vermeiden - irgendwer muss ja diese ganzen Klausuren auch korrigieren, ne?! :p
Werde mich mal umsehen, ob ich dazu was finde.

Ja, aber das doch auch nur bei nicht bestandenem Examen, oder spinn ich jetzt?

Gruß
Steffi

Grüß Dich Steffi,

näheres zum Staatsexamenfreischuß kenn ich auch nicht - es gibt dort jedenfalls zumindest die Möglichkeit, die Note in einer mündlichen Prüfung zu verbessern - aber das ist auch egal, jetzt steht erst einmal BGB I als Klausur an :eek:

Es wäre sehr schön, wenn Du dazu etwas fändest - vielen Dank im Voraus !

Markus

eine bereits bestandene Abschlußklausur kann bei BOL nicht wiederholt werden. Das heißt - es gibt keinen Freiversuch bei BOL. Man muß sich einfach mit dem erzielten Ergebnis, auch wenn man nicht gerade begeistert ist, eben zufriefengeben.

Liebe Grüße
Ludmilla

Herzlichen Dank für die Information ! Das heißt: Lernen lernen lernen :eek

[COLOR=black][COLOR=#000000]Ludmilla liegt mit Ihrer Aussage völlig richtig. Habe soeben die Bestätigung vom PA bekommen:
[/COLOR][/COLOR][COLOR=black][COLOR=#000000]
[quote] [...] eine Freiversuchsregelung zur Notenverbesserung ist in der Prüfungsordnung für den Bachelor of Laws nicht vorgesehen. Das Ergebnis einer einmal bestandenen Modulabschlussklausur muss somit „akzeptiert“ werden. [/quote][/COLOR][/COLOR][COLOR=black][COLOR=#000000]
[/COLOR][/COLOR][COLOR=black][COLOR=#000000]Gruß
Steffi
[/COLOR][/COLOR]