MarkenG:
kann mir jemand bei den gewerblichen schutzrechten helfen?
verjährung im markenG ist 3 jahre ab kenntnis, 30 jahre ohne rücksicht auf die kenntnis.
verwirkung nach 5 jähriger duldung.
verjährung: kenntnis von was? steht das im gesetz?
verwirkung: kann ich ohne kenntnis etwas dulden?
im skript seite 77 (55401/3) steht: ein rückgriff auf die verwirkung kommt praktisch nur noch bei dauerhandlungen in betracht, bei denen die verjährungsfrist später beginnt als die verjährungsfrist.
Danke!!!
Comments
alexis
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View profileAlso nach 30 Jahren ist alles verjährt - egal wie.
3 Jahre wenn der Schädigte davon Kenntnis hatte - ab Kenntnis
5 Jahre Verwirkung wenn er es wußte (Kenntnis) und nichts dagegen unternimmt.