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Zeitraum zwischen Belegung und Prüfung

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ich habe gerade die Diskussionsthemen durchsucht, weil mir verbindliche Information dazu fehlt, wieviel Zeit zwischen Belegung und Prüfung liegen darf. Oder anders: Ist eine Belegung als Wiederholer notwendig, um zu einer Prüfung zugelassen zu werden, deren Belegungen zeitlich zurück liegen.
Ich kann dazu in der Prüfungsordnung beim besten Willen nichts finden, auch die Quelle für die in älteren Beiträgen erwähnten sieben Semester ist mir unklar.
Wer kann weiterhelfen?

Mit Grüßen
Bea

Comments

ich kenne auch nur die Geschichte mit den 7 Semestern - weis aber nicht mehr genau, woher.:confused:

Eine Belegung als Wiederholer ist nicht notwendig, schadet aber auch nicht.

Der Punkt Wiederholen ist wichtig bei Studiengängen, in denen es Einsendeaufgaben gibt, die dann auch an die Wiederholer geschickt werden.

Wenn die Belegung schon länger zurückliegt, solltest du aber nachschauen, ob sich die Kurskombination in dem Modul geändert hat und bis wann eine Prüfung auch mit der alten Kombination möglich ist. Da gibt es ja immer eine (begrenzte) Übergangsfrist.

Gunnar,

ich weiß mittlerweile, wo die sieben Semester herkommen!
Eine Kommilitonin hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Info im aktuellen Heft "Studiengangs- und Kursangebot" auf Seite 20 nachzulesen ist:
Sieben Semester lang ist es möglich, einen bereits kostenpflichtig erworbenen Kurs als Wiederholer zu belegen.

Ich wundere mich allerdings immer noch, warum eine Frage, die immer wieder aufzutauchen und Verwirrung auszulösen scheint, nirgendwo verbindlich geklärt wird. Ich bin ja kein Einzelfall: Ich hatte die Frage auch in der BAPO-Lounge gepostet, wo sichtlich verschiedene Ansichten existieren, weshalb das jetzt per Mail ans Prüfungsamt letztgültig geklärt werden soll.

Ich persönlich teile ja Deine Meinung, hätte das nur gerne auch irgendwo nachgelesen. Sonst wird doch auch immer alles irgendwo schriftlich fixiert....

Mit Grüßen
Bea