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ZPO als Gesetzestext noch benötigt?

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Sorry, nur ne kurze Frage, da ich fürs Sommersemester eh Gesetze nachkaufen will/muss: Brauche ich für BGB II die ZPO?

Ich lese hier häufig, dass sie als Thema mehr oder weniger nach BGB IV ausgegliedert wurde, habe aber in der Prüfungsordnung zum Beispiel gesehen, dass sie noch als Hilfsmittel für die Klausur empfohlen wird (da stand zumindest dtv Band 5005 - und das ist ja die ZPO).

... na ja, vielleicht sollte ich andererseits doch mal über nen Schönfelder nachdenken. Dabei mag ich die dtv-Bücher eigentlich

Comments

das hatten wir heute hier bei einem anderen Seminar in einer Pause auch diskutiert, ZPO ist wohl nach BGB IV ausgegliedert, wenn Du ganz sicher sein willst, solltest Du vielleicht mal beim Prüfungsamt oder am besten beim Lehrstuhl anfragen...

lg,
Rebecca

die ZPO ist 100% nicht klausurrelevant für BGB II.
Wie Rebecca sagt, ist die ZPO ins Modul BGB IV ausgegliedert worden aus BGB II und falls Du das auch noch schreiben musst, aus BGB III auch.
ZPO ist für BGB II nicht klausurrelevant.

Grüße,

Basti

Vielen Dank,

meine Frage war aber weniger, ob ich das später für die Klausur brauche, sondern ob ich den Gesetzestext für BGB II brauche. :)
Kann ja sein, dass das eine oder andere Thema trotzdem §§ aus der ZPO braucht.

Sprich: Ob ich mir für BGB II eine ZPO kaufen sollte/muss.

Naja, wenn es nicht klausurrelevant ist, dann brauchst es doch auch nicht für die Klausur...

Von der Klausur spricht sie ja auch nicht... ;)

Sie sagt, dass sie Gesetzestexte fürs Sommersemester kaufen möchte. Und das fängt ja nächsten Monat erst an. Was schließen wir daraus? Dass sie BGB II im Sommersemester belegt hat und wissen möchte, ob sie die ZPO bei der Bearbeitung daneben legen muss, um die Kurseinheiten zu bearbeiten bzw. ob es notwendig ist, auf die ZPO zurückgreifen zu können, weil dort immer mal was nachzulesen ist.

So verstehe ich sie jedenfalls... ;) Und mich interessiert die Frage genau aus demselben Grund auch...

Also ich habe BGB II aktuell belegt und werde auch die Klausur am mittwoch schreiben und die ZPO wird für BGB II NICHT benötigt.

Und um das ganze zu klären:

Wenn nicht als zuvor als offiziell erforderlich gekennzeichnete Gesetzestexte (s. Info Nr. 2!) für die Klausur in der konkreten Klausur nun doch erforderlich sein sollten, so wird dieser/werden diese Gesetzestexte auf den Klausurblättern abgedruckt sein.

Ich dachte zunächst eigentlich auch, dass die ZPO nicht benötigt wird, bis ich in besagtem Heft (Prüfungsinformationen Nr. 2, Seite 22) bei Hilfsmitteln die ZPO erblickte.

Ich habe mir den Band dann mal zugelegt, aber auch, weil ich einfach mal rein stöbern wollte. Da aber in den Skripten nie konkret auf die ZPO eingegangen worden ist, gehe ich eigentlich auch davon aus, dass ZPO als nicht klausurrelevant angesehen wird.

Was meint ihr ?

Gruß
Frank