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Zulässigkeit "Basistexte Öffentliches Recht"

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weiß jemand, ob die o.g. Beck-Gesetzessammlung in der Klausur als Hilfsmittel zugelassen wird? Da wäre dann nämlich z.B. auch die GO BT drin, die ja anscheinend in der kommenden Klausur nicht ganz uninteressant sein könnte.

Grüße aus Bayern

Comments

Siehe Heftseite 23:

[URL]https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/info_heft_2_ss_2011.pdf[/URL]

"Hilfsmittel: Grundgesetz, BVerfGG, EU-Vertrag, AEU-Vertrag"

Liebe Grüße

[URL]https://moodle.fernuni-hagen.de/mod/forum/discuss.php?d=630698[/URL]

Dtv Texte mit allgemeinen Einführungen dürfen also benutzt werden

Fahrplan wrote:

[URL]https://moodle.fernuni-hagen.de/mod/forum/discuss.php?d=630698[/URL]

Dtv Texte mit allgemeinen Einführungen dürfen also benutzt werden

Genau, solange sie nur die erlaubten Gesetze enthalten, sind dtv Bücher erlaubt. "Basistexte Öffentliches Recht" gehört nicht dazu, jedenfalls der Regelung nach, weil es auch andere als die erlaubten Gesetze enthält.

Hilfsmittel: Grundgesetz, BVerfGG, EU-Vertrag, AEU- Vertrag
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare und kommentierte Gesetzestexte sind ebenfalls nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführungen (z. B. dtv Texte) dürfen benutzt werden.

Liebe Grüße

laut Aussage von Herrn Piecha im Vorbereitungsseminar in München vom 27.08. sind die üblichen Beck-Texte erlaubt. Hierzu gehören auch die Beck-Gesetzestextsammlungen, die die GOBT enthalten. Auf Nachfrage bzgl. dieser Gesetzestextsammlungen antwortete Herr Piecha: Das Verwenden dieser Gesetzestextsammlung von Beck ist zumindest nicht verboten.

Der Sartorius I enthält auch mehr als die angegebenen Gesetze und wird von Hr. Piecha sogar explizit erwähnt.

[U][/U]@Fahrplan: Vielen Dank für das Nachfragen... Das wollte ich auch noch machen, da mein GG veraltet war (Achtung seit Juli gibt es eine neue Auflage) und ich mir auch überlegt habe gleich das Öffentliche Recht zu kaufen.

@Chrissi: Dann wäre auch der Satorius verboten bzw. man müsse alle anderen Gesetze ausheften.

Benji wrote:

@Chrissi: Dann wäre auch der Satorius verboten bzw. man müsse alle anderen Gesetze ausheften.

Ich habe lediglich subsummiert und zwar korrekt. Die angesprochene Regelung gibt eben nicht mehr her. Möglicherweise ist sie nicht ernst gemeint, probiert es aus.

Liebe Grüße

Quatsch, Sartorius I ist sicher nicht verboten. Kann ich mir nicht vorstellen.

Darfst ja auch zu BGB I den Schönfelder mitbringen!

Auf was ich noch Hinweisen wollte: die neue Auflage (13) kommt erst mit dem 1. Oktober raus. Die Auflage 12 enthält nicht die aktuellen Änderungen vom Juli vom GG sowie vom BVerfGG. Ich werde mir daher sicherheitshalber die neue Auflage vom GG mitnehmen, welches auch das BVerfGG enthält.

Fahrplan !

Warum meinst Du dass die GOBT wichtig werden könnte ?

ebenso aus Bayern

Vorteil ist, dass man sich das ganze mit den Abstimmungen und der Gesetzgebung nicht merken muss (oder besser gesagt, bei Lücken und Zweifeln kann man einfach nochmal kurz im Gesetz nachschauen).

Noah wrote:

Hallo Fahrplan !

Warum meinst Du dass die GOBT wichtig werden könnte ?

ebenso aus Bayern

Hallo Noah,

das hab ich so aus der Präsenzveranstaltung rausgehört, ich nehm die GOBT auf jeden Fall mal sicherheitshalber mit, vielleicht nützt es ja was

Wenn der Satorius erlaubt ist, dann darf man sicher auch "Staats- und VerwaltungsR BRD" aus dem C.f. müller Verlag benutzen.