Zulassung Seminar-/Bachelorarbeit
Hallo zusammen,
mir flausen gerade einige Fragen durch den Kopf bzgl. Zulassungsvoraussetzungen zur Seminar- / bzw. Bachelorarbeit. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Hier meine Fragen:
1. wieviele Klausuren dürfen noch offen sein, um die Zulassung für Seminararbeit zu erhalten
2. wieviele Klausuren (Pflicht-/Wahlmodule) dürfen offen sein, um Bachelorarbeit schreiben zu dürfen
3. Für den Fall, dass Klausuren neben Bachelorarbeit geschrieben werden dürfen, wie wird eine evtl. bestandene Bachelorarbeit gewertet, wenn Klausur nicht bestanden wurde - d.h. man hat Seminar-u. Bachelorarbeit bestanden, jedoch eine Klausur nicht. Wird die Seminar - u./o. Bachelorarbeit für nichtig erklärt?
Freue mich auf Eure Antworten. Schon mal jetzt: VIELEN DANK!
Liebe Grüße
Kanka
Comments
Clairechen
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View profileLies einfach die [URL="https://www.fernuni-hagen.de/rewi/pruefungsamtportal/pruefungsinformationen.shtml"]Prüfungsinfo Nr. 2[/URL], da steht alles erklärt.
wolfram
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hmmm - die "Prüfungsinfo Nr. 2" ist leider nicht im Netz - was stet denn im wesentlichen drinnen ?
thx für die müh
Clairechen
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View profile[url]https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/heft_2_ss_2010.pdf[/url]
Jurba
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View profileweiß jmd. von Euch, ob bei Zulassung zur Seminar- und Bachelorarbeit im Fach Arbeitsrecht, die Belegung bzw. das Bestehen des Wahlmoduls "Kollektives ArbeitsR" Voraussetzung ist oder könnte man auch ohne dieses Wahlmodul seine Abschlussarbeit schreiben?
GordonSh
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View profileschau halt einfach in der Studien und Prüfungsinformation nach. !