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Zustimmung der Eltern - Was ist wenn sie sich nicht einig sind?

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Zustimmung der Eltern - Was ist wenn sie sich nicht einig sind?

[font=Times New Roman]Hallo in die Runde,

[font=Times New Roman]ich habe heute eine Frage zur Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
[font=Times New Roman]<O:p
[font=Times New Roman]Die §§107ff BGB sehen ja eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei einem beschränkt geschäftsfähigen vor.
[font=Times New Roman]Also, bei einem z.B. 15jährigen sind das ja dann die Eltern §1629 BGB
[font=Times New Roman]Hier steht in Abs. 1 die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich.
[font=Times New Roman]Aber was ist, wenn der Vater einem Vertrag zustimmen will und die Mutter nicht, :confused: kommt er dann nicht zustande?
[font=Times New Roman]Und kann die Mutter die Zustimmung nach der Zustimmung durch den Vater noch mal widerrufen.
[font=Times New Roman]Ich habe für einen solchen Fall im Gesetz leider keine Lösung gefunden
[font=Times New Roman]Gruß Klichi

Comments

nochmal
Ich habe mittlerweile eine Lösung gefunden, glaube ich:
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe sagt §1629 Abs. 1 Satz 2, dass sowohl Vater, als auch Mutter die Willenserklärung abgegeben müssen.
Ist aber doch irgendwie unfair, weil der der nicht zustimmen will, doch dann quasi allein entscheidet, weil ohne seine Zustimmung die Willenserklärung nicht zustande kommt, oder?

Aber das ist wahrscheinlich aus Schutz des Kindes und zur Wahrung der Vater und Mutter-rechte so.

Na klar ist das fair! Denn andersrum würde ja der "mehr Macht" haben, der zustimmt, wenn eine Zustimmung ausreichen würde...!