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Zweite EA

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habe mich an die zweite Einsendeaufgabe gewagt und stell mal meine Ergebnisse zur Diskussion:

1: c, e
2: b, c, e
3: a, d
4: b, d, e
5: a, b
6: a, d
7: b, e
8: a, b, e
9: b
10: a, b, c, d, e

Was sagt Ihr dazu?
Habt Ihr die selben Ergebnisse oder bei mir Fehler gefunden?

Comments

Crashagentin,
ich habe folgende Lösugen, die Abweichungen habe ich mit Seitenangabe im Skript begründet:
1: c, e
2: a (S. 12/13), b, c, e
3: a, b (S. 24 oben), d
4: b, d, e
5: a, b
6: a, d
7: b, e
8: a, e ( b nicht, S. 60)
9: b, c (S. 15)
10: a, b, c, d, e

Mal sehen, was die anderen dazu sagen!

Pimboli,

zu 2: Ich meine, dass es doch Anwesenheitsrechte gibt, siehe Skript Seite 66.
zu 8: ich denke b muss mit rein, siehe Seite 63
zu 9: die Möglichkeit des Kreuzverhörs gibt es, § 239 StPO, kommt allerdings so gut wie nie vor. Stand auch irgendwo im Skript, aber ich finde es nicht mehr.

Ansonsten haben wir es ja ziemlich ähnlich. Das lässt hoffen...

Habe es zeitlich nicht geschafft die erste EA zu machen, so dass diese und die dritte unbedingt passen müssen.

Crashagentin!

O.k., bei 2 und 9 stimme ich dir zu, bei 8 zitiere ich S. 60 oben, dort geht es um den Gegenstand des Akteneinsichtsrechts: eine Ausnahme bilden lediglich die Handakten der Staatsanwaltschaft; [...] Sie brauchen dem Verteidiger nicht vorgelegt werden.

Ich hoffe, dass nunmehr mit der EA eigentlich nicht mehr viel schiefgehen kann, wo wir uns dich weitgehend einig sind ;)
Die erste EA habe ich gestern abgeschickt, da bin ich echt mal gespannt...

zu 10) ich bin ziemlich sicher, dass bei einer X-Auswahl NIE alle Antworten richtig sein können ebensowenig wei KEINE

Ansonsten habe ich da auch noch einige Abweichungen :o
Muss aber nochmals manche Stellen in Ruhe lesen, bevor ich alle Fragen bearbeitet habe
Bin erst bei Frage 7

Ist ja nicht viel los hier ?

Meine Antworten sind nun
1) a c e
2) b c e
3) a c d
4) b d
5) a b
6) a d
7) b e
8) a e
9) b
10) a b c e

Ja, das stimmt. Wirklich nicht viel los hier. Eigentlich schade...

@Eliza:
Bei 1a) stört mich das Wort "stets". Dem widerspricht nämlich §313 I StPO. Ich würde daher 1a nicht ankreuzen.

ellhys wrote:

@Eliza:
Bei 1a) stört mich das Wort "stets". Dem widerspricht nämlich §313 I StPO. Ich würde daher 1a nicht ankreuzen.

oh danke, ich hatte den alten Notizzettel angeguckt, hatte inzwischen auch das stets unterstrichen und für nein umentschieden !

@Eliza: Bei 8 habe ich auch c als richtige Antwort --> § 24 Nr. 2, § 25, § 28 GVG oder siehe auch Schema Seite 79

mhm, mich hat das MUSS gestört. Könnte er nicht auch eine Ebene höher anklagen ? Habe das Skript gerade nicht zur Hand

na ja, wenn ich § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG lese, dann komme ich schon ins grübeln ... dort steht, dass die Landgerichte für alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als 4 Jahre zu erwarten ist zuständig sind ... und das im ersten Rechtszug. Heißt das im Klartext, dass der Staatsanwalt sich aussuchen kann, wo er klagt?

AnnaWe wrote:

na ja, wenn ich § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG lese, dann komme ich schon ins grübeln ... dort steht, dass die Landgerichte für alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als 4 Jahre zu erwarten ist zuständig sind ... und das im ersten Rechtszug. Heißt das im Klartext, dass der Staatsanwalt sich aussuchen kann, wo er klagt?

deswegen kam ich auch ins Grübeln und habe mich entschlossen wegen dem MUSS es wegzulassen.

Warum habt Ihr bei Aufgabe 5 den Punkt e) nicht angekreuzt? Wenn ich Abschnitt 4.2.9 auf Seite 69 richtig verstehe, wird auf §68b verwiesen, in dem das Anwesenheitsrecht des Zeugenbeistands begründet wird.

Bei 3) habe ich abd.
b) siehe Skript Seite 24
c) nicht, da Antragsdelikte Modifikation des Amtsgrundsatzes und nicht des Anklagegrundsatzes sind (S.22 Skript)

also bei frage zehn habe ich a, b, c, d und e.
e, weil per definition ein rechtsssubjekt eine person ist, der eine rolle im verfahren insoweit zukommt, als sie dessen gang mitbestimmen kann.
der nebenkläger kann zum beispiel unter anderen auch anträge stellen, somit kann er den gang des verfahrens mitbestimmen.

zewitsch wrote:

also bei frage zehn habe ich a, b, c, d und e.
.

wie wir nun wissen, ist D falsch.
Was ich ja früher schon behauptet habe, dass sowieso nie alle richtig sein können.

Bestanden mit 76%

Ja, bei Anwort 10 hatte ich D auch nicht angekreuzt.
Bestanden habe ich auch, mit 88%.

Ja, auch bestanden. Damit wäre zumindest schon mal eine EA erledigt...