habe mich an die zweite Einsendeaufgabe gewagt und stell mal meine Ergebnisse zur Diskussion:
1: c, e
2: b, c, e
3: a, d
4: b, d, e
5: a, b
6: a, d
7: b, e
8: a, b, e
9: b
10: a, b, c, d, e
Was sagt Ihr dazu?
Habt Ihr die selben Ergebnisse oder bei mir Fehler gefunden?
Comments
pimboli
Contributions on this page: 2
View profileCrashagentin,
ich habe folgende Lösugen, die Abweichungen habe ich mit Seitenangabe im Skript begründet:
1: c, e
2: a (S. 12/13), b, c, e
3: a, b (S. 24 oben), d
4: b, d, e
5: a, b
6: a, d
7: b, e
8: a, e ( b nicht, S. 60)
9: b, c (S. 15)
10: a, b, c, d, e
Mal sehen, was die anderen dazu sagen!
Crashagentin
Contributions on this page: 4
View profilePimboli,
zu 2: Ich meine, dass es doch Anwesenheitsrechte gibt, siehe Skript Seite 66.
zu 8: ich denke b muss mit rein, siehe Seite 63
zu 9: die Möglichkeit des Kreuzverhörs gibt es, § 239 StPO, kommt allerdings so gut wie nie vor. Stand auch irgendwo im Skript, aber ich finde es nicht mehr.
Ansonsten haben wir es ja ziemlich ähnlich. Das lässt hoffen...
Habe es zeitlich nicht geschafft die erste EA zu machen, so dass diese und die dritte unbedingt passen müssen.
pimboli
Contributions on this page: 2
View profileCrashagentin!
O.k., bei 2 und 9 stimme ich dir zu, bei 8 zitiere ich S. 60 oben, dort geht es um den Gegenstand des Akteneinsichtsrechts: eine Ausnahme bilden lediglich die Handakten der Staatsanwaltschaft; [...] Sie brauchen dem Verteidiger nicht vorgelegt werden.
Ich hoffe, dass nunmehr mit der EA eigentlich nicht mehr viel schiefgehen kann, wo wir uns dich weitgehend einig sind ;)
Die erste EA habe ich gestern abgeschickt, da bin ich echt mal gespannt...
Eliza
Contributions on this page: 6
View profilezu 10) ich bin ziemlich sicher, dass bei einer X-Auswahl NIE alle Antworten richtig sein können ebensowenig wei KEINE
Ansonsten habe ich da auch noch einige Abweichungen :o
Muss aber nochmals manche Stellen in Ruhe lesen, bevor ich alle Fragen bearbeitet habe
Bin erst bei Frage 7
Eliza
Contributions on this page: 6
View profileIst ja nicht viel los hier ?
Meine Antworten sind nun
1) a c e
2) b c e
3) a c d
4) b d
5) a b
6) a d
7) b e
8) a e
9) b
10) a b c e
Crashagentin
Contributions on this page: 4
View profileJa, das stimmt. Wirklich nicht viel los hier. Eigentlich schade...
ellhys
Contributions on this page: 3
View profile@Eliza:
Bei 1a) stört mich das Wort "stets". Dem widerspricht nämlich §313 I StPO. Ich würde daher 1a nicht ankreuzen.
Eliza
Contributions on this page: 6
View profileoh danke, ich hatte den alten Notizzettel angeguckt, hatte inzwischen auch das stets unterstrichen und für nein umentschieden !
AnnaWe
Contributions on this page: 2
View profile@Eliza: Bei 8 habe ich auch c als richtige Antwort --> § 24 Nr. 2, § 25, § 28 GVG oder siehe auch Schema Seite 79
Eliza
Contributions on this page: 6
View profilemhm, mich hat das MUSS gestört. Könnte er nicht auch eine Ebene höher anklagen ? Habe das Skript gerade nicht zur Hand
AnnaWe
Contributions on this page: 2
View profilena ja, wenn ich § 74 Abs. 1 Satz 2 GVG lese, dann komme ich schon ins grübeln ... dort steht, dass die Landgerichte für alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als 4 Jahre zu erwarten ist zuständig sind ... und das im ersten Rechtszug. Heißt das im Klartext, dass der Staatsanwalt sich aussuchen kann, wo er klagt?
Eliza
Contributions on this page: 6
View profiledeswegen kam ich auch ins Grübeln und habe mich entschlossen wegen dem MUSS es wegzulassen.
ellhys
Contributions on this page: 3
View profileWarum habt Ihr bei Aufgabe 5 den Punkt e) nicht angekreuzt? Wenn ich Abschnitt 4.2.9 auf Seite 69 richtig verstehe, wird auf §68b verwiesen, in dem das Anwesenheitsrecht des Zeugenbeistands begründet wird.
THEWICO
Contributions on this page: 1
View profileBei 3) habe ich abd.
b) siehe Skript Seite 24
c) nicht, da Antragsdelikte Modifikation des Amtsgrundsatzes und nicht des Anklagegrundsatzes sind (S.22 Skript)
zewitsch
Contributions on this page: 1
View profilealso bei frage zehn habe ich a, b, c, d und e.
e, weil per definition ein rechtsssubjekt eine person ist, der eine rolle im verfahren insoweit zukommt, als sie dessen gang mitbestimmen kann.
der nebenkläger kann zum beispiel unter anderen auch anträge stellen, somit kann er den gang des verfahrens mitbestimmen.
Eliza
Contributions on this page: 6
View profilewie wir nun wissen, ist D falsch.
Was ich ja früher schon behauptet habe, dass sowieso nie alle richtig sein können.
Bestanden mit 76%
ellhys
Contributions on this page: 3
View profileJa, bei Anwort 10 hatte ich D auch nicht angekreuzt.
Bestanden habe ich auch, mit 88%.
Crashagentin
Contributions on this page: 4
View profileJa, auch bestanden. Damit wäre zumindest schon mal eine EA erledigt...