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zwischenzeugnis u. verbesserungsversuche

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Comments

Dann beantragst Du eben das Zeugnis erst NACH Bestehen der Klausuren.
Die Ausgleichsregelung ist ja nur ein Entgegenkommen der FU, muß ja nicht wahrgenommen werden.

Also ist das zwischenzeugnis nicht zum belegen der b-module erforderlich?

Nein, man kann auch schon "jetzt" B-Module belegen.

Ok

jan85 wrote:

also ist das zwischenzeugnis nicht zum belegen der b-module erforderlich?

Das brauchst du erst, wenn du dein Seminar machen willst