Rechtlich relevantes Verhalten – Kurs BGB 1
Teil 2 Seite 20: „Festzuhalten bleibt also, dass bei Fehlen des Erklärungsbewusstseins oder des Rechtsfolgewillens (Geschäftswillens) oder auch beider subjektiver Tatbestandsmerkmale keine Willenserklärung vorliegt. Bei der Zurechnung …